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Die aktuelle Ausgabe 12/2024

Beiträge

Professor Dr. Roland Schmitz, Universität Osnabrück / Rechtsreferendarin JudithMarina Heil, Georgsmarienhütte / Rechtsreferendarin Antonia Wancke, Düsseldorf
Organisierte Wirtschaftskriminalität

Rechtsanwälte Dr. Markus Wollweber / Dr. Sebastian Peters, Köln
KI und Steuerstrafrecht
Die KI macht keine Fehler - oder doch?

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. Martin Wulf, Berlin
Beiträge zur steuerstrafrechtlichen Relevanz von § 153 AO

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Beschl. v. 20.8.2024 - 1 StR 50/24
Einziehung von "Spesen"

BGH, Beschl. v. 23.2.2024 - 5 StR 284/23
Einziehung bei nicht konkretisierbaren, verfahrensgegenständlichen Taten

BGH, Beschl. v. 29.4.2024 - 1 StR 127/24
Hochrechnungsfaktor bei Berechnung der Bruttolöhne

BGH, Urt. v. 18.9.2022 - 1 StR 207/24
Bandenmitgliedschaft ohne Kenntnis der involvierten Personen

BGH, Beschl. v. 14.8.2024 - 4 StR 260/24
Herrühren aus einer rechtswidrigen Tat

Bundesfinanzhof

BFH, Beschl. v. 4.6.2024 - VIII B 121/22
Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 AO

Oberlandesgerichte

KG, Beschl. v. 26.7.2024 - 4 Ws 9/24 - 161 AR 243/23 (m. Anm. Lennart Fleckenstein)
Sicherstellung als Sachentscheidungsvoraussetzung

Andere Gerichte

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 1.2.2024 - 18 Qs 19/23
Wertersatzeinziehung ersparter Aufwendungen bei Dritten

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 14.2.2024 - 18 Qs 49-51/23
Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

LG Amberg, Beschl. v. 6.5.2024 - 11 Qs 25/24 (m. Anm. Vincent Burgert / Miguel Veljovic)
Sicherungsbedürfnis und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Vermögensarrests


wistra aktuell

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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag und den Landtagen

Bericht aus der Gesetzgebung

 

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Professor Dr. Roland Schmitz, Universität Osnabrück / Rechtsreferendarin Judith Marina Heil, Georgsmarienhütte / Rechtsreferendarin Antonia Wancke, Düsseldorf
Organisierte Wirtschaftskriminalität
Der Beitrag legt dar, wie organisierte Wirtschaftskriminalität von allgemeiner organisierter Kriminalität unterschieden und wie sie definiert werden kann. Entscheidende Merkmale dafür sind unternehmensähnliche Strukturen und die Beeinflussung eines legalen Marktes. Der Beitrag enthält zugleich ein Plädoyer für ein neues Verständnis von organisierter Kriminalität und die Anerkennung des spezifischen Phänomens organisierter Wirtschaftskriminalität

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Rechtsanwälte Dr. Markus Wollweber / Dr. Sebastian Peters, Köln
KI und Steuerstrafrecht
Die KI macht keine Fehler - oder doch?
Die Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz sind im Steuerrecht von zunehmender Bedeutung. Erste Unternehmen bieten die vollautomatische Erstellung von Steuererklärungen an. Als Grundlage der Steuererklärung dienen hierbei zum einen Daten des Steuerpflichtigen, zum anderen Daten Dritter. Liegt ein Fehler in der Software eines Tax-Tech-Anbieters vor und führt dieser zu unrichtigen Angaben gegenüber den Steuerbehörden, ist die Schadensfolge wegen des automatisierungsbedingten Multiplikatoren-Effekts in der Regel nicht auf Einzelfälle begrenzt, sondern führt gegebenenfalls zum Groß-Schadensereignis. Hier stellen sich in der juristischen Literatur bislang wenig beleuchtete Fragen: Wann bestehen Strafbarkeitsrisiken für Kunden oder die Geschäftsleitung der Softwareanbieter? In welchen Fällen haftet der Softwareanbieter gegebenenfalls steuerlich gegenüber dem Finanzamt? Nachfolgender Beitrag beleuchtet diese Fragen und gibt (erste) Handlungsempfehlungen.

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