Die aktuelle Ausgabe 9/2026
Beiträge
Rechtsanwalt Marko Kairjak, PhD (Tartu), LLM (Cantab.), Tallinn / Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger, Humboldt Universität zu Berlin
Die Kontrollbefugnisse des Leiters einer juristischen Person
Ein europastrafrechtlicher Begriff für den faktischen Geschäftsführer?
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Christoph Bauch, LL.M., Universität Frankfurt/M. / Rechtsanwalt Dr. Lukas Schefer, Bonn
Zur Strafbarkeit des sog. "Beaching" (Schiffsrecycling)
Bestandsaufnahme und künftige Entwicklungen
Rechtsanwälte Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Dr. Sascha Schleich, Saarbrücken
Fehlerhafte Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO und zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwältin Dr. Susanne Stauder / wissenschaftlicher Mitarbeiter Jakob Döllner, Düsseldorf
Geldwäsche
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 3.3.2026 - 1 StR 543/25
Gesamtstrafenbildung bei versuchter Steuerhinterziehung durch Unterlassen
BGH, Beschl. v. 22.4.2026 - 5 StR 8/26
Strafmilderungsgrund der Aufklärungshilfe bei wesentlichem Aufdeckungsbeitrag zu Katalogtat
BGH, Beschl. v. 8.6.2026 - 1 StR 35/26
Kronzeugenregelung und Tatlohnabschöpfung bei schwerer Steuerhinterziehung
(m. Anm. Rechtsanwalt und Steuerberater (Ministerialdirektor a.D.) Michael Sell (M.A.), Vallendar)
BGH, Beschl. v. 25.11.2025 - 3 StR 395/25
Anrechnung von Verzichtserklärungen auf den Einziehungsbetrag
BGH, Beschl. v. 3.12.2025 - 5 StR 702/24
Einziehung in Vermischungsfällen
BGH, Beschl. v. 19.3.2026 - 1 StR 618/25
Beihilfe durch "neutrale Handlungen"
BGH, Beschl. v. 3.2.2026 - 3StR 496/24
Kriminelle Vereinigung durch Betreiben eines illegalen Geschäftsbetriebs der Schattenwirtschaft
BGH, Beschl. v. 23.4.2026 - 4 StR 357/24
Unterschlagung durch geschäftsführenden Gesellschafter einer Ein-Mann-GmbH
BGH, Beschl. v. 24.3.2026 - 4 StR 65/26
Betrugsrelevanter Irrtum trotz Zweifel
BGH, Urt. v. 13.5.2026 - 1 StR 541/25
Unrechtsvereinbarung bei verdeckter Geschäftsführervergütung
BGH, Beschl. v. 5.2.2026 - 1 StR 510/25
Steuerhinterziehung wegen Kassenmanipulation
BGH, Beschl. v. 6.5.2026 - 5 StR 2/26
Aufklärungsrüge bei unterbliebener Mitteilung der Kontaktdaten des Zeugen
BGH, Beschl. v. 8.6.2026 - RiSt (B) 1/25
Besorgnis der Befangenheit aufgrund früheren Kollegialitätsverhältnisses
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus den Landesparlamenten
- Bundestag: Organisierte Steuerhinterziehung
- Bundestag: Finanzkriminalität und Zoll I
- Bundestag: Finanzkriminalität und Zoll II
- Niedersachsen: Korruptionsermittlungen gegen Staatsanwalt
- Bayern: Goldfinger
- Hamburg: Untergrundbanken
Bericht aus der Gesetzgebung
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Rechtsanwalt Marko Kairjak, PhD (Tartu), LLM (Cantab.), Tallinn / Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger, Humboldt Universität zu Berlin
Die Kontrollbefugnisse des Leiters einer juristischen Person
Ein europastrafrechtlicher Begriff für den faktischen Geschäftsführer?
Seit Erlass der Marktmissbrauchs-Richtlinie 2014/57/EU enthalten auf Art. 83 Abs. 2 AEUV gestützte Strafrechts-Anweisungen der EU regelmäßig eine gleichlautende Vorgabe zur Erfassung bestimmter Formen einer faktischen Geschäftsführungstätigkeit. Wie diese Vorgaben zu verstehen und demgemäß in das jeweilige nationale Recht umzusetzen sind, ist aber schon wegen der sprachlichen Unklarheiten in den Textfassungen in den verschiedenen EU Amtssprachen zweifelhaft, was Relevanz für den EU Binnenmarkt wie für das in diesem wirkende europäisierte Strafrecht der Mitgliedstaaten hat. In dem Beitrag wird daher für eine faktische Auslegung argumentiert, die der Funktion dieser Standardklauseln innerhalb der EU und für die rechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Strafsachen am besten gerecht zu werden verspricht.
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Christoph Bauch, LL.M., Universität Frankfurt/M. / Rechtsanwalt Dr. Lukas Schefer, Bonn
Zur Strafbarkeit des sog. "Beaching" (Schiffsrecycling)
Bestandsaufnahme und künftige Entwicklungen
Das "Beaching" beschreibt das Auffahren ausgedienter, aber funktionsfähiger Hochseeschiffe auf unbefestigte Strände zwecks Zerlegung unter unzureichenden Arbeits- und Umweltbedingungen. De lege lata offenbarte sich bis Mai 2026 ein Wertungswiderspruch: Das "Beaching" von Schiffen unter EU Flagge blieb mangels tauglicher Strafnormen straflos, während bei Nicht-EU Schiffen § 18a AbfVerbrG grundsätzlich anwendbar war. Eine Strafbarkeit schied jedoch oft deshalb aus, weil bei einem erst im Ausland gefassten Entledigungswillen der erforderliche Inlandsbezug im Tatzeitpunkt fehlt. Seit dem Geltungsbeginn der neuen Abfallverbringungsverordnung am 21.5.2026 kann unabhängig von der Flagge eine Strafbarkeit nach § 326 Abs. 2 StGB in Betracht kommen. De lege ferenda soll die illegale Abfallverbringung künftig zentral im Kernstrafrecht in § 326 Abs. 4 StGB E normiert werden. Geplant ist in diesem Zuge eine Vorverlagerung der Strafbarkeit auf inländische Vorbereitungshandlungen. Zugleich zeigt sich aufgrund unbestimmter Tatbestandsmerkmale ein Spannungsverhältnis zum strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG.
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Rechtsanwälte Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Dr. Sascha Schleich, Saarbrücken
Fehlerhafte Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO und zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters
Mit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, unzutreffende Steuererklärungsangaben im Nachhinein zu korrigieren und damit straffrei auszugehen. Wenn sie dabei sich der Hilfe eines steuerlichen Beraters bedienen, bedeutet dies nicht zwingend, dass die Selbstanzeige wirksam wird. Der Beitrag befasst sich zum einen mit möglichen Fehlerquellen und darauf beruhend entsprechenden Folgeansprüchen gegen den steuerlichen Berater. Dabei wird u.a. gezeigt, dass die Pflicht zur Nachzahlung von Steuern keinen Schadensersatzanspruch begründet.
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