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Die aktuelle Ausgabe 10/2026

Beiträge

Professor Dr. Martin Böse, Universität Bonn
Rote Karte für die Europäische Staatsanwaltschaft - fehlende Richtervorbehalte als Kooperationshindernis?
Besprechung von LG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2026 - 621 Qs 3/26, wistra 2026, 439

Richter am LG Jan Dehne-Niemann, Karlsruhe
Tatbegehung durch ein qualifikationslos-doloses Werkzeug?
Besprechung von BGH, Beschl. v. 14.6.2023 - 1 StR 327/22, BGHSt 67, 317 = wistra 2024, 201

Rechtsanwälte Marcus Traut / Dr. Christoph Nickolaus Mag. iur., Wiesbaden und Würzburg
Akteneinsichtsrecht trotz Steuergeheimnis?
Widerstreit zwischen § 147 StPO und § 30 AO

Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Udo Weiß, Berlin/Leipzig
Staatsschutz- oder Wirtschaftsstrafkammer?

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Richter am BayObLG Dr. Markus Ebner, LL.M., München
Steuerstrafrecht - § 370 AO: Neue Facetten des Erklärungsdelikts

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Beschl. v. 29.4.2026 - 3 StR 406/25
Rechtsfolgen des Todes eines von erweiterter selbständiger Einziehung Nebenbetroffenen

BGH, Beschl. v. 9.7.2026 - 3 StR 202/25
Taugliche Gegenstände einer Geldwäsche

BGH, Urt. v. 24.6.2026 - 1 StR 247/25
Grober Eigennutz bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

BGH, Beschl. v. 16.4.2026 - 1 StR 557/25
Berechnung des Verkürzungsbetrags bei Verschweigen verdeckter Gewinnausschüttungen

BGH, Urt. v. 12.3.2026 - IX ZR 81/25 [Ls.]
Kein Zahlungsverbot trotz BaFin-Weisung

BGH, Urt. v. 28.4.2026 - XI ZR 55/24 [Ls.]
Öffentliches Angebot bei Übertragung von Genussrechten


Oberlandesgerichte

OLG München, Beschl. v. 18.5.2026 - 3 Ws 242/26
(m. Anm. Prof. Dr. Jens Bülte)
Hinreichender Tatverdacht bei Geldwäsche


Andere Gerichte

LG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2026 - 621 Qs 3/26
Notwendigkeit der gerichtlichen Kontrolle im EU‑Partnerstaat für eine Durchsuchungsanordnung

LG Berlin I, Beschl. v. 25.3.2026 - 545 KLs 13/25
Schöffenbesetzung bei Terminverlegung


wistra aktuell

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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Bericht aus der Gesetzgebung

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Professor Dr. Martin Böse, Universität Bonn
Rote Karte für die Europäische Staatsanwaltschaft - fehlende Richtervorbehalte als Kooperationshindernis?
Besprechung von LG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2026 - 621 Qs 3/26, wistra 2026, 439
Ausgehend von einem Beschluss des LG Hamburg erörtert der Verfasser die Konsequenzen der Nichteinhaltung der vom EuGH für den präventiven Rechtsschutz entwickelten Standards im Rahmen grenzüberschreitender Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen. Das LG Hamburg hatte deshalb einen Antrag des Delegierten Europäischen Staatsanwalts auf Durchsuchung von Privaträumen abgelehnt, weil die aus Polen stammende Anordnung dort nicht einem Richtervorbehalt unterlag. Der Verfasser diskutiert verschiedene Alternativansätze, um Tätigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht zu verunmöglichen, die er aber letztlich nicht für tragfähig hält. Die Lösung sieht der Verfasser in einer erneuten Befassung des EuGH mit der Problematik.

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Richter am LG Jan Dehne-Niemann, Karlsruhe
Tatbegehung durch ein qualifikationslos-doloses Werkzeug?
Besprechung von BGH, Beschl. v. 14.6.2023 - 1 StR 327/22, BGHSt 67, 317 = wistra 2024, 201
Bankrott (§ 283 StGB) ist ein Sonderdelikt, für das nur der Schuldner als Täter in Frage kommt, nicht jedoch ein außenstehender Nichtschuldner, der sich nur als Teilnehmer strafbar machen kann. Veranlasst der Schuldner einen Außenstehenden zur Vornahme einer Bankrotthandlung, so fehlt es deshalb für eine Teilnahmestrafbarkeit des Schuldners an einer tatbestandsmäßigen teilnahmefähigen Haupttat. Der Beitrag geht aus Anlass einer Entscheidung des BGH der Frage nach, ob in einer solchen strukturell seit langem umstrittenen Konstellation eine Bestrafung des Schuldners als Täter in Frage kommt. Es wird dargelegt, dass die Problematik entgegen der Rechtsprechung des BGH weder durch die Rechtsfigur der mittelbaren Tatbegehung durch ein qualifikationslos-doloses Werkzeug noch durch die Annahme unmittelbarer Tatbegehung des Schuldners gelöst werden kann.

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Rechtsanwälte Marcus Traut / Dr. Christoph Nickolaus Mag. iur., Wiesbaden und Würzburg
Akteneinsichtsrecht trotz Steuergeheimnis? - Widerstreit zwischen § 147 StPO und § 30 AO 
Der Beitrag analysiert das dogmatische Spannungsverhältnis zwischen dem strafprozessualen Akteneinsichtsrecht und dem steuerrechtlichen Geheimnisschutz. Er untersucht die gängige Praxis von Finanzbehörden, Aktenbestandteile im Steuerstrafverfahren unter Berufung auf das Steuergeheimnis gem. § 30 AO zu schwärzen oder vorzuenthalten. Die hierdurch entstehende Kollision mit dem Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO wird in einer Analyse aufgearbeitet. Zur Auflösung des Widerstreits wird die Klarstellung des Vorrangs des Akteneinsichtsrechts im Gesetz vorgeschlagen.

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Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Udo Weiß, Berlin/Leipzig
Staatsschutz- oder Wirtschaftsstrafkammer?
Das Zusammentreffen von Staatsschutzdelikt und Wirtschaftsstraftat gewinnt an Bedeutung. Ist in einem wegen solch unterschiedlicher Vorwürfe geführten Strafverfahren beim LG als dem Gericht des ersten Rechtszuges die Staatsschutz- oder die Wirtschaftsstrafkammer (§ 74a bzw. § 74c GVG) funktionell zuständig? Der in § 74e GVG geregelte Vorrang der Wirtschaftsstrafkammer ist zweifelhaft, wenn die Straferwartung nicht mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe beträgt und der Fall weder einen besonderen Umfang noch eine besondere Bedeutung aufweist, also die Wirtschaftsstraftat für sich betrachtet wegen § 74c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz GVG in die amtsgerichtliche Zuständigkeit fiele. Der Beitrag zeigt, dass auch in solchen Fällen die Wirtschaftsstrafkammer den Vorrang vor der Staatsschutzkammer hat.

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