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Die aktuelle Ausgabe 1/2025

Beiträge

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln / Rechtsanwalt Felix Rettenmaier, Frankfurt/M.
Der untaugliche Versuch des Insiderhandels: Kein Fall der Einziehung
Zugleich Erwiderung auf Khan, wistra 2024, 177

Richter am LG Adrian Mangalia, Nürnberg-Fürth
Vermögensabschöpfung auf dem Vormarsch
Führt die Einziehung nach den §§ 74 ff. StGB immer mehr ein Schattendasein?

Akademischer Rat a.Z. Dr. Sören Lichtenthäler, Universität Mainz
Eigentum an "verbotenen" Sachen und strafrechtlicher Vermögensschutz
Eine Replik auf Bechtel, wistra 2024, 403

Akademischer Mitarbeiter Dr. Alexander Bechtel, Universität Tübingen
Duplik auf Lichtenthäler, Eigentum an "verbotenen" Sachen und strafrechtlicher Vermögensschutz, wistra 2025, 10 ff.

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter / wissenschaftlicher Mitarbeiter Benedict Detemple, Frankfurt/M.
Arbeitsstrafrecht

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Beschl. v. 17.7.2024 - 5 StR 161/24
Sukzessive Mittäterschaft bei Betrug

BGH, Urt. v. 25.7.2024 - 1 StR 68/24 (m. Anm. Andreas Prof. Dr. Grötsch)
Strafrahmenwahl bei Regelbeispiel der Steuerhinterziehung

BGH, Beschl. v. 8.7.2024 - 1 StR 66/24
Gesamtstrafenbildung bei Insolvenzverschleppung

BGH, Urt. v. 2.10.2024 - 1 StR 156/24
Ärztliche Tätigkeit "in freier Praxis"

BGH, Beschl. v. 11.9.2024 - 5 StR 325/24
Bindungswirkung von A1-Bescheinigung

BGH, Beschl. v. 17.10.2024 - 1 StR 170/24
Feststellungsanforderungen bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

BGH, Beschl. v. 29.10.2024 - 1 StR 58/24
Dividendenkompensation in Cum/Ex-Geschäften

BGH, Beschl. v. 24.7.2024 - 1 StR 238/24
Revisionseinlegung per beA durch Kanzleimitarbeiter
 

 

Oberlandesgerichte

OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.7.2024 - 7 Ws 253/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen beim untauglichen Versuch

BayObLG, Beschl. v. 4.4.2024 - 203 StRR 104/24
Betrug durch "love scam"

BayObLG, Beschl. v. 1.7.2024 - 203 VAs 236/24 (m. Anm. Ludwig Klose)
Akteneinsicht in die Ermittlungsakte bei Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz
 

Andere Gerichte

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 8.5.2024 - 12 Qs 2/24
Schweigepflichtentbindung eines Berufsgeheimnisträgers


wistra aktuell

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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten aus den Landesparlamenten

Bericht aus der Gesetzgebung

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Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln / Rechtsanwalt Felix Rettenmaier, Frankfurt/M.
Der untaugliche Versuch des Insiderhandels: Kein Fall der Einziehung
Zugleich Erwiderung auf Khan, wistra 2024, 177
Der BGH hat bisher noch nicht entschieden, ob ein untauglicher Versuch des Insiderhandels zur Einziehung führt. Unter (schlichtem, wenngleich zutreffendem) Hinweis darauf, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch der untaugliche Versuch Tat i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB ist, meint Khan, die Strafbarkeit bemakele auch den Erlös eines nur vermeintlichen Insiderdelikts. Die Autoren treten dieser Auffassung entgegen. Sie vertreten die Ansicht, dass eine begangene Tat eine notwendige, nicht aber auch hinreichende Bedingung für eine Einziehung ist, da sie allein der Korrektur einer tatbedingt gestörten Vermögenszuordnung diene. Da eine solche aufgrund eines untauglichen Versuchs eines Insiderdelikts nicht eintrete, scheide eine Abschöpfungsanordnung aus.

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Richter am LG Adrian Mangalia, Nürnberg-Fürth
Vermögensabschöpfung auf dem Vormarsch
Führt die Einziehung nach den §§ 74 ff. StGB immer mehr ein Schattendasein?
Der Aufsatz handelt vom Verhältnis der Einziehungsvorschriften zueinander und geht dabei auf die Rechtsprechung des BGH ein. Diese wird insbesondere verdeutlicht an einem Beispielsfall, bei dem der Täter Cannabis als Tatlohn erhält und nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl die §§ 73 ff. als auch die §§ 74 ff. StGB Anwendung finden können sollen. Schließlich geht der Verfasser auf die verschiedenen Ansätze zur Abgrenzung zwischen den Einziehungsvorschriften ein und schlägt eine Vorgehensweise vor.

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Akademischer Rat a.Z. Dr. Sören Lichtenthäler, Universität Mainz
Eigentum an "verbotenen" Sachen und strafrechtlicher Vermögensschutz
Eine Replik auf Bechtel, wistra 2024, 403
In wistra 2024, 403 ff. hat Bechtel gegen die Überlegung des Verfassers, dass Erwerbs- und Besitzverbote von der Art, wie sie in § 29 Abs. 1 Nr. 1, 3 BtMG normiert sind, der Begründung und der Übertragung von Eigentum an den ihnen unterfallenden Sachen nicht entgegenstehen, verschiedene Einwände erhoben. In Auseinandersetzung mit der Argumentation Bechtels verteidigt der Verfasser seine These noch einmal und legt außerdem dar, weshalb er der Ansicht ist, dass es nicht erforderlich ist, ein dergestalt erworbenes Eigentum im Wege der teleologischen Reduktion aus dem Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte auszunehmen.

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Akademischer Mitarbeiter Dr. Alexander Bechtel, Universität Tübingen
Duplik auf Lichtenthäler, Eigentum an "verbotenen" Sachen und strafrechtlicher Vermögensschutz, wistra 2025, 10 ff.
Der Autor geht auf die Einwände gegen seine in wistra 2024, 403 ff. dargelegten Überlegungen zur Unmöglichkeit der Eigentumsübertragung von illegalen Betäubungsmitteln ein und begründet kurz, warum die angeführten Argumente ihn nicht überzeugen.

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