Die aktuelle Ausgabe 2/2026
Beiträge
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Tim Stephan, Universität Potsdam / Akademischer Rat a.Z. Damien Nippen, Universität zu Köln
Die Verjährung des Verstoßes gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns nach § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG
Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung der Beendigung echter Unterlassungsdelikte im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Weidemann, Dortmund/Bochum
Einheitstäter im Verbrauchsteuerstrafrecht?
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen wirtschafts- oder steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte (Teil 1)
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter / Rechtsanwältin Sina Loibl, Frankfurt/M.
Arbeitsstrafrecht
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 10.12.2025 - 1 BvR 2449/25
"Doppelter Anfangsverdacht" bei Geldwäsche
(m. Anm. Rechtsreferendar Philipp Rhein, Hamburg/Schwerin)
Bundesgerichtshof
BGH, Urt. v. 24.7.2025 - 3 StR 382/24
Einziehung bei Mitglied einer kriminellen Vereinigung
BGH, Urt. v. 30.4.2025 - 6 StR 326/24
Voraussetzungen strafbarer Selbstgeldwäsche
BGH, Beschl. v. 7.8.2025 - 6 StR 239/24
Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Kranken- und Pflegekassen
BGH, Beschl. v. 7.8.2025 - 1 StR 60/25
Berechnungsgrundlage bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
BGH, Beschl. - 28.5.2025 - 1 StR 132/25
Bestimmung des Umfangs verkürzter Umsatzsteuer
BGH, Urt. v. 9.4.2025 - 1 StR 371/24 [Ls.]
Anforderungen an Ablehnungsgesuch der Staatsanwaltschaft
BGH, Beschl. v. 17.9.2025 - 1 StR 136/25
Unzulässigkeit der Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen
BGH, Beschl. v. 8.7.2025 - 3 StR 192/25
Anforderungen an Sachverhaltsdarstellung in Europäischem Haftbefehl
Bundesfinanzhof
BFH, Urt. v. 14.5.2025 - VI R 14/22
Unkenntnis der Finanzbehörde bei elektronisch verfügbaren Daten
(m. Anm. Rechtsanwalt Dr. Martin Wulf, Berlin / Rechtsanwältin Dr. Hanna Kracht, Köln)
Oberlandesgerichte
KG, Beschl. v. 19.12.2024 - 4 Ws 109/24
Haftgrund der Fluchtgefahr
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus den Landtagen und dem Bundestag
- Bayern: Geldwäsche
- Hessen: Gutachteraufträge der Justiz
- Bayern: Vernichtungssperre (Cum/Cum)
- Bayern: Haushaltsuntreue
- Bayern: TKÜ
- Bayern: Abrechnungsbetrug
Tagungsbericht: WisteV-wistra-Neujahrstagung 2026
Bericht aus der Gesetzgebung
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Tim Stephan, Universität Potsdam / Akademischer Rat a.Z. Damien Nippen, Universität zu Köln
Die Verjährung des Verstoßes gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns nach § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG
Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung der Beendigung echter Unterlassungsdelikte im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Der Beitrag untersucht die Frage, wann das echte Unterlassungsdelikt nach § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG beendet ist und damit die Verfolgungsverjährung beginnt. Die Autoren sprechen sich anders als das OLG Brandenburg wistra 2022, 261, dafür aus, auf den gesetzlich normierten Fälligkeitszeitpunkt abzustellen. Diese Herangehensweise entspricht der neuen Rechtsprechung des BGH zur Bestimmung des Verjährungsbeginns bei Straftaten nach § 266 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB, die eine ähnliche tatbestandliche Struktur und Schutzrichtung wie § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG haben. Außerdem werden auf diese Weise verjährungsrechtliche Wertungswidersprüche zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vermieden.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Weidemann, Dortmund/Bochum
Einheitstäter im Verbrauchsteuerstrafrecht?
Der BGH hat in einer Entscheidung zur Strafbarkeit wegen Tabaksteuerhinterziehung angenommen, die Einheitstäterschaft nach dem TabStG bei der abgabenrechtlichen Schuldnerschaft für die Tabaksteuer sei auch strafrechtlich relevant und verdränge die §§ 25 ff. StGB (wistra 2023, 33). Der Beitrag kritisiert dies und legt dar, dass der einige der Verbrauchsteuertatbestände regierende Einheitstäterbegriff nicht für § 370 AO übernommen werden darf, weil er Art. 103 Abs. 2 GG und vor allem dem geltenden Strafrecht widerspricht.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen wirtschafts- oder steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte (Teil 1)
Der mehrteilige Beitrag zeigt auf, dass die Begehung einer Steuer- oder Wirtschafsstraftat bzw. der Vorwurf einer solchen nicht nur vor dem Hintergrund der AO oder des StGB zu sehen sowie zu verstehen ist. Denn entsprechende Delikte können neben erheblichen finanziellen Sanktionen und Freiheitsstrafen auch weitere Beeinträchtigungen der persönlichen, gesellschaftlichen und unternehmerischen Lebensführung bewirken. Feststellungen aus dem Straf- oder Ermittlungsverfahren werden in den Verwaltungsverfahren regelmäßig übernommen, weshalb schon im Rahmen der Strafverteidigung entsprechende Risikofelder für den Betroffenen antizipiert werden müssen. Darüber hinaus können auch Entschädigungs- und zivilrechtliche Haftungsfragen von Bedeutung sein. Der Beitrag knüpft an in wistra 2017, 298 ff., 2019, 442 ff. und 490 ff., 2021, 429 ff. und 464 ff., 2022, 322 sowie 2024, 281 ff. und 326 ff. veröffentliche Übersichten an.
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