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Die aktuelle Ausgabe 8/2025

Beiträge

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Weidemann, Dortmund/Bochum
Divergenzen zwischen BFH und BGH nach dem RsprEinhG?

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Max Frankenreiter, Universität Augsburg
Einziehbare Gewinne beim Copy Trading - eine böse Überraschung für Kleinanleger und Plattformbetreiber?

 

Rezensionen

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Maik Papiernick, Kryptowerte in der Vermögensabschöpfung

Staatsanwalt Dr. Aleksandar Zivanic, Rottweil
Wilhelm Schmidt/Gabriele Sauter/Patrick Scheuß, Vermögensabschöpfung, Handbuch für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, Düsseldorf
Umweltstrafrecht

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Urt. v. 7.11.2024 - III ZR 79/23 (m. Anm. Rechtsanwalt Dr. Alexander Mayr LL.M.oec.)
Subjektive Tatseite der Beihilfe bei berufstypischen Tätigkeiten

BGH, Beschl. v. 27.1.2025 - 4 StR 486/24 
Erweiterte Einziehung bei nicht verfahrensgegenständlicher Tat

BGH, Urt. v. 12.3.2025 - 2 StR 100/24
Betrug bei Betreiben einer Corona-Teststation

BGH, Beschl. v. 21.1.2025 - 1 StR 456/24
Prozessuale Tat bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

BGH, Beschl. v. 1.4.2025 - 1 StR 489/24
Feststellung steuerlich erheblicher Tatsachen bei "Selbstlesekonvoluten"

BGH, Beschl. v. 7.1.2025 - 2 StR 330/24
Verstoß gegen Belehrungspflicht bei Verständigung

BGH, Beschl. v. 11.2.2025 - KZR 74/23 (m. Anm. Prof. Dr. Stefan Kirsch)
Verbandsgeldbuße und Geschäftsführerhaftung

 


wistra aktuell

Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag und den Landesparlamenten

Bericht aus der Gesetzgebung

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Weidemann, Dortmund/Bochum
Divergenzen zwischen BFH und BGH nach dem RsprEinhG?
Der Beitrag demonstriert, wie die gerichtliche Transformation europäischer Richtlinien in innerstaatliches Verbrauchsteuerrecht das Steuerrecht in ein abgabenrechtliches und ein strafrechtliches spaltet, und zeigt auf, dass nicht jede unterschiedliche Auslegung europäischen Rechts durch BFH und BGH eine Divergenz im Sinne des RsprEinhG darstellt.

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Max Frankenreiter, Universität Augsburg
Einziehbare Gewinne beim Copy Trading - eine böse Überraschung für Kleinanleger und Plattformbetreiber?
Wollen Kleinanleger die Renditeerwartungen "eher konservativer" Anlageklassen wie Aktienfonds oder ETFs schlagen, sind risikoreichere Finanzprodukte notwendig. Aufgrund der Komplexität und Handelsfrequenz solcher Finanzprodukte erfreut sich die derzeit vehement beworbene Anlageform des Copy Trading bei Kleinanlegern zunehmend größerer Beliebtheit, denn hierbei können unerfahrene Anleger die Handelsvorgänge vermeintlich erfahrener und erfolgreicher Trader kopieren. Durch diesen Kopiermechanismus könnten Trader die investierten Finanzmittel ihrer Follower allerdings zur Begehung und Verschleierung von Straftaten nutzen. Der Beitrag untersucht, welche Vermögenswerte dann beim Signalgeber eingezogen werden können und wie mit dem investierten Kapital der Kleinanleger, welches vom Signalgeber mittelbar zu Straftaten gebraucht wurde, und dem dabei erzielten Gewinn im Wege der strafrechtlichen Einziehung nach §§ 73 ff. StGB zu verfahren ist.

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