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Die aktuelle Ausgabe 1/2026

Beiträge

Rechtsanwalt Dr. Johannes Corsten, Frankfurt/M. / Assessor Noah Niemeier, Bielefeld
Das (ungeklärte) Verhältnis der Tatobjekts- zur Tatertragseinziehung

Rechtsanwalt Dr. Mathias Priewer / Rechtsanwalt Dominik Hotz, Berlin
Sanktionen der Europäischen Zentralbank im europäischen Bankenaufsichtsrecht

Richter am Landgericht Jan Dehne-Niemann, Karlsruhe
Wider die Beteiligung Dritter auf Verletztenseite im Adhäsionsverfahren
Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 14.11.2023 - 6 StR 495/23

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Udo Weiß, Berlin
Delikte gegen die staatliche Wirtschaftslenkung

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Beschl. v. 14.1.2025 - 5 StR 583/24
Unmittelbares Ansetzen bei Betrug

BGH, Urt. v. 8.4.2025 - 1 StR 372/24
Mittäterschaft des "Abholers" bei "Schockanrufen" durch falsche Polizisten

BGH, Urt. v. 9.7.2025 - 1 StR 475/23
Kausal- und Zurechnungszusammenhang bei Einziehung

BGH, Urt. v. 4.6.2025 - 5 StR 622/24
Verhältnismäßigkeitsprüfung bei selbständiger Einziehung

BGH, Beschl. v. 23.4.2025 - 5 StR 422/24
Verjährung von Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

BGH, Beschl. v. 4.8.2025 - 1 StR 284/25
Verjährungsunterbrechung bei Untreue in besonders schwerem Fall

BGH, Beschl. v. 30.4.2025 - 1 StR 39/25
Konkurrenzen bei Steuerhinterziehung

BGH, Beschl. v. 26.6.2025 - 1 StR 493/24
Konkurrenzen bei Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft

BGH, Beschl. v. 15.7.2025 - 4 StR 541/24
Anforderungen an die unterlassene oder erschwerte Buchführung

 

Andere Gerichte

LG Köln, Urt. v. 18.2.2025 - 116 KLs 10/24
Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung mit E‑Zigaretten (m. Anm. Staatsanwältin Hamide Kilinc / Oberstaatsanwalt Lutz Niemann, Köln)


wistra aktuell

Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten aus den Landtagen und  dem Bundestag

Bericht aus der Gesetzgebung

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Rechtsanwalt Dr. Johannes Corsten, Frankfurt/M. / Assessor Noah Niemeier, Bielefeld
Das (ungeklärte) Verhältnis der Tatobjekts- zur Tatertragseinziehung
Auch acht Jahre nach der Reform der Vermögensabschöpfung sind viele Fragen des neuen Rechts noch nicht abschließend geklärt. Eine dieser Fragen betrifft (auch weiterhin) das Verhältnis der Tatertragseinziehung gem. §§ 73 ff. StGB zur Tatobjektseinziehung gem. § 74 Abs. 2 StGB. Soweit die höchstrichterliche Rechtsprechung der Tatobjekteinziehung einen Vorrang einräumt, wird dies in der Literatur kritisiert. Der Beitrag stellt die Problematik und dessen Folgen dar und nimmt zum bisherigen Meinungsstand Stellung. Die Autoren sehen im Ergebnis einen weiten Anwendungsbereich der Tatertragseinziehung, da die vorgeschlagenen Einschränkungen sich nicht überzeugend begründen ließen.

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Rechtsanwalt Dr. Mathias Priewer / Rechtsanwalt Dominik Hotz, Berlin
Sanktionen der Europäischen Zentralbank im europäischen Bankenaufsichtsrecht
Die Europäische Zentralbank ist die zentrale Aufsichtsbehörde im Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus der Europäischen Union. Art. 18 SSM-VO räumt ihr Sanktionsbefugnisse gegenüber Kreditinstituten ein: Verwaltungsgeldbußen bei Verstößen gegen direkt anwendbare Unionsrechtsakte (Art. 18 Abs. 1 SSM-VO), Geldbußen und in regelmäßigen Abständen zu zahlende Strafgelder bei Verstößen gegen Verordnungen oder Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (Art. 18 Abs. 7 SSM-VO) und die Veranlassung von Sanktionen durch die national zuständigen Behörden wegen anderer Verstöße gegen Unionsrecht (Art. 18 Abs. 5 SSM-VO). Hinzu kommt die Sanktionierung durch eine Veröffentlichung der vorgenannten Sanktionen nach Art. 18 Abs. 6 SSM-VO ("Naming and Shaming"). Der Beitrag beleuchtet die einzelnen Sanktionsbefugnisse der EZB und ordnet diese in das europäische Sanktionsregime ein.

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Richter am Landgericht Jan Dehne-Niemann, Karlsruhe
Wider die Beteiligung Dritter auf Verletztenseite im Adhäsionsverfahren
Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 14.11.2023 - 6 StR 495/23
Nach bis vor Kurzem völlig herrschender Ansicht konnten Dritte, die nicht selbst durch eine Straftat geschädigt waren, einen im Wege der Singularsukzession erlangten Anspruch nicht im Adhäsionsverfahren geltend machen. Damit fehlte es Einzelrechtsnachfolgern wie Zessionaren, Legalzessionaren und Pfändungsgläubiger an der Antragsbefugnis. Ebenso wenig konnte ein nichtgeschädigter Dritter sich als gewillkürter Prozessstandschafter an einem Adhäsionsverfahren beteiligen. Diese Grundätze hat der BGH unlängst über Bord geworfen und gestützt auf die Neuregelung des § 403 S. 2 StPO einem Prozessstandschafter die Beteiligung am Adhäsionsverfahren gestattet. Zugleich hat der BGH - wenn auch nicht tragend - durchblicken lassen, dass auch Einzelrechtsnachfolgern die Antragsbefugnis nicht versagt werden könne. Der Beitrag zeigt, dass die Kehrtwende des BGH systematisch und historisch-genetisch fragwürdig sowie teleologisch unhaltbar ist.

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