Die aktuelle Ausgabe 4/2025
Beiträge
Professor Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), HfÖV Bremen / Compliance-Officer Dipl.-Kfm. Christian Bliesener,LL.B., CFE, Bremen
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im digitalen Zeitalter: Umgehung von Sanktionen mit Hilfe des Bitcoin-Mining
Rechtsanwalt Philip N. Kroner / Rechtsanwältin Dr. Lea Babucke, Düsseldorf
Keine (Ketten-)Akzessorietät für die Verjährung bei Sanktionen nach §§ 130, 30 OWiG
Rechtsanwalt (FA für Urheber- und Medienrecht) Dr. Hans-Josef Lütke, Chemnitz / Professor i.R. Dr. Ludwig Gramlich, TU Chemnitz
Hinweisgeberschutz im Vorfeld straf- und bußgeldrechtlich relevanten Verhaltens - ein gänzlich misslungenes Konstrukt
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Andreas Grözinger / Wissenschaftlicher Mitarbeiter Anis Tayebi, Köln
Vermögensabschöpfung
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 17.7.2024 - 2 ARs 220/24
Anwendung deutschen Strafrechts bei Geldwäsche zum Nachteil einer Gesellschaft
BGH, Urt. v. 27.11.2024 - 6 StR 210/24
Mittäterschaft des Verwalters der Empfängerkonten bei Love Scamming
BGH, Beschl. v. 9.7.2024 - 1 StR 188/24
Aufklärungshilfe als vertypter Strafmilderungsgrund
BGH, Beschl. v. 28.11.2024 - 1 StR 340/24
Keine doppelte Belastung durch Einziehung
BGH, Beschl. v. 4.12.2024 - 2 StR 352/23 (m. Anm. Folker Bittmann)
Betrug durch Auftreten als Schein-Makler
BGH, Beschl. v. 4.12.2024 - 5 StR 498/23
Betrug durch falsche Angaben über Anzahl von Corona-Tests
BGH, Urt. v. 4.12.2024 - 5 StR 498/23
Einziehung bei Corona-Test-Betrug
BGH, Beschl. v. 17.10.2024 - 6 StR 408/24
Subsidiarität der Einziehung von Taterträgen
BGH, Beschl. v. 12.12.2024 - 1 StR 112/24 (m. Anm. Dr. Hendrik Schöler, LL.M.)
Einfluss der Gewinnermittlungsart auf die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
BGH, Beschl. v. 16.10.2024 - 3 StR 312/24
Gerichtlicher Hinweis bei Einziehung
BGH, Beschl. v. 7.1.2025 - 3 StR 383/24
Anforderungen an einen Adhäsionsantrag
BGH, Beschl. v. 28.11.2024 - 1 StR 384/24
Begründung der Adhäsionsentscheidung
Andere Gerichte
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 8.1.2025 - 18 Qs 27-28/24 [Ls.]
Anforderung an Durchsuchungsbeschluss wegen Steuerhinterziehung
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus den USA und den Landesparlamenten
- USA: Pausing Foreign Corrupt Practices Act Enforcement
- Baden-Württemberg: Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
- NRW: Cum/Ex - Wo sind die Gelder?
- NRW: Cum/Ex - Anklagestau?
- Cum/Ex und Cum/Cum: Personalsituation in Bayern
Bericht aus der Gesetzgebung
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Professor Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), HfÖV Bremen / Compliance-Officer Dipl.-Kfm. Christian Bliesener, LL.B., CFE, Bremen
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im digitalen Zeitalter: Umgehung von Sanktionen mit Hilfe des Bitcoin-Mining
Die Verfasser beleuchten vor dem Hintergrund einer potentiellen Strafbarkeit wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung die praxisrelevante Fragestellung der Eignung des sog. Mining, also des Erschaffens von Kryptowährungen, zur Umgehung von Sanktionen (beispielsweise Embargos). Hierbei wird zunächst auf die Grundlagen des Mining am Beispiel der Kryptowährung "Bitcoin" und sodann auf die Begünstigungsfaktoren zur Sanktionsumgehung eingegangen. Im Anschluss betrachten die Verfasser mögliche Erkennungsansätze relevanter Aspekte für Ermittlungs- und Finanzbehörden sowie für Compliance-Officer bzw. Geldwäschebeauftragte und gehen ferner auf die Problemstellungen im Rahmen der Compliance und Ermittlung ein.
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Rechtsanwalt Philip N. Kroner / Rechtsanwältin Dr. Lea Babucke, Düsseldorf
Keine (Ketten-)Akzessorietät für die Verjährung bei Sanktionen nach §§ 130, 30 OWiG
Im Zusammenhang mit Aufsichtspflichtverletzungen und Unternehmenssanktionen nach §§ 130, 30 OWiG sind zahlreiche praktische Fragen ungeklärt. Dazu zählt, woran die Verjährung anknüpft und ihre Frist sich bestimmt. Die Autoren stellen die Problemlage der sog. (Ketten-)Akzessorietät bei §§ 130, 30 OWiG dar und erläutern, warum der Gesetzgeber gefordert ist, Klarheit zu schaffen.
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Rechtsanwalt (FA für Urheber- und Medienrecht) Dr. Hans-Josef Lütke, Chemnitz / Professor i.R. Dr. Ludwig Gramlich, TU Chemnitz
Hinweisgeberschutz im Vorfeld straf- und bußgeldrechtlich relevanten Verhaltens - ein gänzlich misslungenes Konstrukt
Die Verfasser kritisieren, dass in die Legaldefinition "Informationen über Verstöße" in Art. 5 Nr. 2 HinSchRL auch die Meldung über "potenzielle Verstöße" einbezogen ist, ohne indes bloß mögliche Verstöße in das System des Hinweisgeberschutzes einzuordnen. Der nationale Gesetzgeber habe ohne einschlägige EU-Vorgaben den sachlichen Anwendungsbereich in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HinSchG auf Verstöße erstreckt, die straf- und bußgeldbewehrt sind, jedoch übersehen, dass fast alle Verstöße gegen die (weiteren) in § 2 HinSchG adressierten Rechtsgüter schon im Kern , zumindest aber (auch) im Nebenstrafrecht gesondert pönalisiert sind. Möglicherweise bevorstehende, also nur "potenzielle" Verstöße im Vorfeld straf- und bußgeldrelevanten Verhaltens erfassen mithin (noch) rechtmäßiges, also legales Verhalten. Die Verfasser untersuchen, ob § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HinSchG eine Sperrwirkung entfalten und inwieweit Meldungen über "begründete Verdachtsmomente über mögliche Verstöße" überhaupt möglich sind. Ergänzend werden in einem Anhang dazu die in § 2 HinSchG je adressierten Rechtsgebiete, die umfangreichen unionsrechtlichen Vorgaben und die darauf bezogenen straf- und bußgeldbewehrten Regelungen differenzierend aufgelistet.
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