Die aktuelle Ausgabe 11/2025
Beiträge
Professor Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg
Entschlackung von Umfangsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht durch restriktive Auslegung geltenden Rechts?
Rechtsanwälte Joshua Pawel, LL.M. / Dr. Leif Artkämper, Dortmund
Übernahme von Geldauflagen durch privatrechtlich organisierte Unternehmen
Strafrechtliche Risiken und praktische Handhabung
Stud. iur. Maurice Bieller, Universität Konstanz
E-Lastschriftreiterei über Point-of-Sale-Terminals
Zugleich eine Anmerkung zu BGH wistra 2024, 66
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwälte Dr. Bernd Groß / Dr. Björn Kruse, Frankfurt/M.
Compliance - Fraud - Investigation
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 8.7.2025 - 1 StR 298/24
Vorsatz bei Cum/Ex-Geschäften
BGH, Beschl. v. 1.4.2025 - 1 StR 65/25
Beihilfe zu "Schwarzlohnsystem"
BGH, Beschl. v. 10.6.2025 - 3 StR 561/24 [Ls.]
Erpressung bei Teilanspruch auf die Leistung
BGH, Beschl. v. 28.11.2024 - 1 StR 376/24
Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen
BGH, Beschl. v. 22.5.2025 - 2 StR 294/24
Exklusivität von Bestechung und Bestechlichkeit
BGH, Beschl. v. 25.11.2024 - 3 StR 373/21 (m. Anm. Rechtsanwalt Dr. Alexander Mayr, LL.M.oec., München)
Kein AWG-Verstoß bei Holz-Import aus Drittstaat
BGH, Beschl. v. 26.6.2025 - 1 StR 426/24
Steuerhinterziehung von stillem Gesellschafter ohne Gewinnerzielungsabsicht
BGH, Beschl. v. 24.6.2025 - 3 StR 138/25 [Ls.]
Keine Aushändigung eines amtlich verwahrten Beweisstücks
Bundesfinanzhof
BFH, Urt. v. 18.6.2025 - X R 19/21
Zulässigkeit einer Schätzung nach amtlicher Richtsatzsammlung
BFH, Urt. v. 15.7.2025 - IX R 25/24 [Ls.]
Akteneinsicht und Auskunft über Inhalt einer anonymen Anzeige
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Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus den Landtagen und dem Bundestag
- Bundestag: Parlamentarisches Gremium nach § 28a GwG
- Bundestag: Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ
- Bundestag: Whistleblower
- Bundestag: Mindestlohnverstöße I
- Bundestag: Mindestlohnverstöße II
- NRW: ZeFinNRW
Bericht aus der Gesetzgebung
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Professor Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg
Entschlackung von Umfangsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht durch restriktive Auslegung geltenden Rechts?
Wirtschaftsstrafverfahren gelten häufig als komplex und entsprechend langwierig, teilweise aber auch schlicht als "überladen". Aus diesem Grund gibt es von Seiten der Prozessbeteiligten verschiedene Versuche, die Verfahren insbesondere auf prozessualem Weg (v.a. durch konsensuale Praktiken) zu verschlanken und zu beschleunigen. Daneben stellt sich aber auch die Frage, ob nicht eine Entlastung durch die Einschränkung des Bereichs strafbaren Verhaltens im Bereich des geltenden materiellen Rechts (also nicht erst de lege ferenda) möglich ist. Auf Grund der grundsätzlichen Geltung des Legalitätsprinzips setzt eine Entlastung des Verfahrens hier freilich voraus, dass eine restriktive Auslegung so begründet werden kann, dass möglichst auch Staatsanwaltschaft bzw. Gericht schon in einem frühen Stadium die (mögliche) Straflosigkeit akzeptieren.
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Rechtsanwälte Joshua Pawel, LL.M. / Dr. Leif Artkämper, Dortmund
Übernahme von Geldauflagen durch privatrechtlich organisierte Unternehmen
Strafrechtliche Risiken und praktische Handhabung
Bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiter eines Unternehmens, die einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen, kann seitens des Arbeitgebers gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse an einer geräuschlosen Erledigung des Ermittlungsverfahrens bestehen. Dementsprechend kann es dem Unternehmen ein besonderes Anliegen sein, den Arbeitnehmer bei der "erfolgreichen Bewältigung" des Ermittlungsverfahrens zu unterstützen. Regelmäßig steht dabei die finanzielle Unterstützung des Mitarbeiters zur Sicherstellung einer angemessenen Verteidigung im Fokus. Neben der Übernahme von Verteidigungskosten stellt sich nicht selten die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen Geldauflagen für den Arbeitnehmer übernehmen darf, ohne dass sich die Unternehmensverantwortlichen selbst einem (steuer-)strafrechtlichen Vorwurf aussetzen. Die Verfasser beleuchten mögliche Strafbarkeitsrisiken nach § 266 StGB und § 370 AO.
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Stud. iur. Maurice Bieller, Universität Konstanz
E-Lastschriftreiterei über Point-of-Sale-Terminals
Zugleich eine Anmerkung zu BGH wistra 2024, 66
Die zunehmende Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs lässt bei gleichermaßen zunehmender Kreativität der Täter auch neue Formen des Missbrauchs entstehen. Der Sachverhalt, der der Entscheidung BGH (wistra 2024, 66) zugrunde liegt, liefert dafür ein Beispiel. Der Verfasser unterzieht diese Entscheidung einer kritischen Betrachtung - mit einem besonderen Augenmerk auf der Schadensbestimmung im Rahmen des Eingehungsbetrugs. Im Anschluss werden jene Fälle untersucht, in denen ein Eingehungsbetrug beispielsweise mangels Vorsatzes bei Vertragsschluss nicht in Betracht kommt. Der Verfasser sieht in diesen Fällen letztlich keine Straftaten.
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