aus wistra 8/2025
Im Bundestag wurde gefragt, wie viele der 26.000 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 mindestens einmal unrechtmäßig Steuerzahlungen vermieden haben und wie hoch die Steuerausfälle daraus für Bund, Länder und Gemeinden sind. Der Bundesregierung liegen hierzu auskunftsgemäß keine Erkenntnisse vor (BT-Drucks. 21/747). Nach dem Grundgesetz seien für den Steuervollzug und die Verfolgung von Steuerstraftaten die Länder zuständig, so dass die Bundesregierung über keine Kenntnisse verfügt, ob und wie viele Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ eingeleitet wurden. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder würden in eigener Zuständigkeit beurteilen, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat vorliegen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einzuleiten ist. Das Bundesministerium der Finanzen führe zwar eine Gesamtstatistik über die Strafen und Bußgelder im Bereich der Steuerstraftaten; es könne aber zu Umfang und Höhe der Steuerausfälle durch Steuerhinterziehung von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ keine Aussage getroffen werden.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin