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Ausgabe 7/2021

Beiträge

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Vermögensabschöpfung: § 76a Abs. 1 und Abs. 4 StGB, § 459g Abs. 5 StPO – Drei Akte keines Lustspiels

Oberstaatsanwalt Dr. Peter Schneiderhan, Stuttgart / Rechtsanwalt Stefan Glock, Hamburg
Feststellung der Verbrauchererwartung – Eine Kontroverse

Richter am Finanzgericht Dr. Ulrich Pflaum, Nürnberg
Folgen steuerlicher Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters

 

Rezensionen

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Thore Feil, Die Selbstanzeige von Unternehmensdelinquenz – Sanktionsrechtliche Auswirkungen einer proaktiven Kooperation de lege lata und de lege ferenda, Nomos Verlag 2020

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M., Düsseldorf
Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht

 

Entscheidungen

  • BGH 14.10.2020 – 5 StR 229/19 Erlangtes Etwas bei Marktmanipulation
  • BGH 23.12.2020 – 1 StR 310/20 Abschöpfung bei unabhängig entstandenen Zahlungsverpflichtungen
  • BGH 3.2.2021 – 2 StR137/20 Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit
  • BGH 16.9.2020 – 1 StR140/20 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (mit Anm. Grötsch)
  • BGH 14.10.2020 – 1 StR 213/19 Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (mit Anm. Mosiek)
  • BGH 10.2.2021 – 1 StR525/20 Leistungsempfänger im Sinne des Umsatzsteuerrechts
  • BGH 23.3.2021 – 6 StR452/20 Zeitlicher Anwendungsbereich der Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger (mit Anm. Bülte)
  • BGH 18.11.2020 – 2 StR 317/19 Mitteilungspflicht bei hauptverhandlungsferner Unterredung
  • BGH 16.9.2020 – 2 StR459/19 Mitteilungspflicht bei Verständigung
  • KG 4.1.2021 – (3) 121 Ss 130/20 (80/20) Hinweispflicht bei Wechsel der vorgeworfenen Begehungsweise (LS)
  • LG Berlin 16.12.2020 – 514 Qs 29/20 Vermögensarrest und Hinterlegung

 

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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten

Bericht aus der Gesetzgebung

  • Lobbyregistergesetz
  • Regierungsentwurf zu einem Steueroasen-Abwehrgesetz

 

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Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Vermögensabschöpfung: § 76a Abs. 1 und Abs. 4 StGB, § 459g Abs. 5 StPO – Drei Akte keines Lustspiels
Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde durch die Reform zum 1.7.2017 in materieller wie formeller Hinsicht verwandelt. Dass die Praxis damit noch immer Schwierigkeiten hat, zeigt der Verfasser anhand von drei Sachverhaltskonstellationen, mit denen sich verschiedene Instanzgerichte zu befassen hatten: der Abschichtung zwisch
en subjektivem und selbständigem Verfahren, Fragen nach dem Tatertrag bei Formalverstößen und nachfolgend der (verneinten) Entreicherung im Umfang der eigenen Aufwendungen sowie der rechtsicheren Handhabung einer „non-conviction-based confiscation-order“. Der Verfasser sieht sie als Probe der Leistungsfähigkeit des neuen Rechts, das insgesamt sehr, teils zu komplex sei.

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Oberstaatsanwalt Dr. Peter Schneiderhan, Stuttgart / Rechtsanwalt Stefan Glock, Hamburg
Feststellung der Verbrauchererwartung – Eine Kontroverse
Die beiden Autoren vertreten entgegenstehende Positionen zur Frage, wie eine Verbrauchererwartung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung bestimmt werden kann. Während Schneiderhan meint, entsprechende Feststellungen könne der erkennende Richter selbst treffen, ist Glock der Ansicht, es bedürfe stets der Einholung eines Sachverständigengutachtens. Da die Frage bislang weder in der strafrechtlichen Rechtsprechung noch in der Rechtswissenschaft behandelt wurde, möchten die Autoren diesen Artikel als Aufforderung zur wissenschaftlichen Klärung verstanden wissen.

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Richter am Finanzgericht Dr. Ulrich Pflaum, Nürnberg
Folgen steuerlicher Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters
Der Beitrag gibt einen Überblick über verschiedene Folgen steuerlicher Pflichtverletzungen von Insolvenzverwaltern. Gibt ein Insolvenzverwalter keine Steuererklärungen für die Masse ab, verletzt er regelmäßig seine steuerlichen Pflichten. Er kann sich dadurch wegen Steuerhinterziehung strafbar und für die Steuer persönlich haftbar machen. Außerdem dürfen die Finanzämter seine Pflichtverletzung dem zuständigen Insolvenzgericht mitteilen.

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