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Handelsverbot für Ministeriumsmitarbeiter

Aus wistra 7/2021

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass das BMF ein Compliance-System erarbeitet und mit dem Personalrat abgestimmt hat. Die Implementierung und Kontrolle von privaten Finanzgeschäften seitens Beschäftigter des BMF obliege künftig dem entsprechenden Compliance-Referat im BMF. Eine neue Dienstanweisung des BMF sehe vor, dass Beschäftigen im BMF mit besonderer Vertrauensstellung und Zugang zu besonderen Informationen („Kategorie 1“) verboten wird, private Finanzgeschäfte mit Aktien oder Derivaten von Unternehmen, welche auf einer Verbotsliste stehen, zu tätigen. Nach der „Dienstanweisung zur Einführung ergänzender Compliance-Maßnahmen mit Bezug zu privaten Finanzgeschäften der Beschäftigten des BMF“ vom 31.3.2021 richtet sich die Einordnung in die Kategorie 1 nach dem Aufgabengebiet der Organisationseinheit oder einzelnen herausgehobenen Aufgaben der Beschäftigten. Aufgrund organisatorischer Änderungen sowie Personalabgängen und -zugängen soll ihre Zahl variieren können. Derzeit sollen gut 350 Beschäftigte der Kategorie 1 zugeordnet sein.
Nach den Ausführungen der Bundesregierung ist das BMF derzeit das einzige Ministerium mit einer solchen Dienstanweisung. Neben dem BMF verfügen auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über eine entsprechende Organisationseinheit „Compliance“ (BT-Drucks. 19/29725).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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