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Konsultationsverfahren

Aus wistra 7/2021

Im bayerischen Landtag hat der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen betreffend das Thema „Steuerbetrug und Steuerhinterziehung – Verstärkung der Vorschriften für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Ausweitung des Informationsaustauschs“ am 13.4.2021 einstimmig beschlossen, dass eine Beteiligung des Landtags am Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission erforderlich sei. Nach dem Ergebnis der Vorprüfung sei die Konsultation landespolitisch von Bedeutung und Interessen des Landes seien berührt:
„Die EU- Kommission verabschiedete am 15.7.2020 mit dem Aktionsplan für eine gerechte und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Wiederaufbaustrategie ein neues Steuerpaket, um die Bekämpfung von Steuermissbrauch zu verstärken, die Steuerverwaltungen dabei zu unterstützen, mit einer Wirtschaft im ständig Wandel Schritt zu halten, und den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verringern. Eine der im Aktionsplan genannten Maßnahmen ist die Aktualisierung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, um deren Anwendungsbereich auszudehnen und den Rahmen für die Verwaltungszusammenarbeit zu stärken.
Zweck der gegenständlichen Konsultation ist es, die erforderlichen Daten und Belege zu sammeln, um beurteilen zu können, ob neue Vorschriften für die Meldung und den Informationsaustausch zu Steuerzwecken bei E-Geld und Kryptowerten sowie neue Vorschriften über Sanktionen und Befolgungsmaßnahmen für die verschiedenen Meldepflichten gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung erforderlich sind und welchen Anwendungsbereich diese Bestimmungen haben sollen.“
(Drs. 18/15370).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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