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Ausgabe 4/2022

Beiträge

Akad. Rat a.Z. Dr. Pepe Schladitz, Universität Osnabrück
Pflichtwidrigkeit und Pflichtwidrigkeitsvorsatz
Zugleich ein Beitrag zu den normtheoretischen Bezügen der Europäisierung des Strafrechts und zur Straflosigkeit der Marktmanipulation durch Unterlassen

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Carina Dorneck, M.mel., Universität Halle-Wittenberg
Verwertbarkeit von Ergebnissen aus internal investigations im Strafprozess

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann / Wissenschaftliche Mitarbeiterin Antonia Cramer, LL.M. (NYU), Köln
Insolvenzantrags- und Ersatzpflichten sowie Zahlungsverbote (Teil 2)
Neuerungen durch CoVInSAG und SanInsFoG nebst StaRUG

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Richter am LG Dr. Markus Ebner, LL.M., Nürnberg
Steuerstrafrecht – Auswärtige Hinterziehungen

 

Entscheidungen

Bundesgerichtshof

BGH, Beschl. v. 30.6.2021 – 1 StR 177/21 Betrug bei Täuschungen gegenüber zwei verschiedenen Versicherern
BGH, Beschl. v. 30.9.2021 – 2 StR 171/21 [Ls.] Konkurrenzen bei Deliktsserie
BGH, Beschl. v. 21.9.2021 – 3 StR 158/21 [Ls.] (m. Anm. Aleksandar Zivanic) Konkretisierungsanforderungen an erweiterte Wertersatzeinziehung
BGH, Beschl. v. 8.12.2021 – 5 StR 312/21 Einziehung im Sicherungsverfahren
BGH, Beschl. v. 20.1.2022 – 5 ARs 28/21 Einziehung im Sicherungsverfahren
BGH, Beschl. v. 28.7.2021 – 1 StR 506/20 [Ls.] (m. Anm. Ralf Krack) Keine Bestechung bei Einverständnis der Anteilseigner mit der Zuwendung
BGH, Urt. v. 4.11.2021 – 6 StR 12/20 Annahme von Vorteilen für die künftige Dienstausübung
BGH, Beschl. v. 22.10.2020 – GSSt 1/20 Hinweis auf die Einziehung des Wertes von Taterträgen


Bundesfinanzhof

BFH, Urt. v. 2.2.2022 – I R 22/20 [Ls.] Cum/Ex-Geschäfte – Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien
 

Oberlandesgerichte

OLG Celle, Beschl. v. 2.11.2021 – 2 Ss 121/21 Bindende Hauptsacheentscheidung im Einziehungsverfahren


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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten aus den Landesparlamenten

Bericht aus der Gesetzgebung

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Akad. Rat a.Z. Dr. Pepe Schladitz, Universität Osnabrück
Pflichtwidrigkeit und Pflichtwidrigkeitsvorsatz
Zugleich ein Beitrag zu den normtheoretischen Bezügen der Europäisierung des Strafrechts und zur Straflosigkeit der Marktmanipulation durch Unterlassen
Der Schuldtheorie und damit der Trennung von Vorsatz und Unrechtsbewusstsein liegt nach üblicher Auffassung die Überlegung zugrunde, dass mit der Bildung vorsatzrelevanter Kenntnis regelmäßig auch die Einsicht um die Rechtswidrigkeit der intendierten Handlung einhergeht. Das ist der sachliche Kern des Schlagwortes von der „Appellfunktion des Tatbestandes“. Vor allem im Wirtschaftsstrafrecht wird dieser Überlegung entgegengehalten, dass viele Verhaltensweisen sozialethisch neutral seien, so dass die behauptete Appellfunktion in diesen Fällen ins Leere gehe. Um diesem Ergebnis entgegenzutreten, greift die Forderung um sich, der Vorsatz müsse bei einer Vielzahl von Delikten die Pflichtwidrigkeit der Handlung umfassen. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Auffassung aus logischen und normtheoretischen Gründen nicht zutreffend ist. Die hierfür genutzten Überlegungen erlauben es zugleich, die These von der Straflosigkeit der Marktmanipulation durch Unterlassen zu begründen.

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Wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Carina Dorneck, M.mel., Universität Halle-Wittenberg
Verwertbarkeit von Ergebnissen aus internal investigations im Strafprozess
Seit der sog. Siemens-Affäre sind internal investigations aus der Compliance-Struktur deutscher Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Nicht nur die Praxis, sondern auch die Strafrechtswissenschaft diskutiert über deren rechtliche Handhabung, insbesondere über die in diesem Rahmen stattfindenden Mitarbeiterbefragungen. Kern der Diskussion ist die Frage, ob eine selbstbelastende Aussage in einem späteren Strafprozess gegen den Mitarbeiter verwertet werden darf oder ob hierdurch in dessen Selbstbelastungsfreiheit eingegriffen wird. Die Politik hatte sich jüngst der Thematik angenommen und mit dem – inzwischen aber wieder verworfenen – § 17 Abs. 1 Nr. 5 VerSanG-E eine Regelung vorgeschlagen, die verbandsinterne Mitarbeiterbefragungen auf eine rechtsstaatliche Grundlage stellen sollte. Auch in der Literatur werden verschiedene Lösungswege diskutiert. Der Beitrag untersucht diese auf ihre Überzeugungskraft, nimmt dabei die Entwicklungen während der Corona-Pandemie auf und fragt nach alternativen Lösungsmöglichkeiten.

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Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann / Wissenschaftliche Mitarbeiterin Antonia Cramer, LL.M. (NYU), Köln
Insolvenzantrags- und Ersatzpflichten sowie Zahlungsverbote (Teil 2)
Neuerungen durch CoVInSAG und SanInsFoG nebst StaRUG
Um die Strafbarkeit der Insolvenzantragspflicht war es nach der Novelle des § 15a InsO im Jahr 2017 ruhig geworden. Dies änderte umständebedingt das CoVInSAG, mit dem der Gesetzgeber die zivilrechtliche Pflicht, einen Eröffnungsantrag zu stellen, partiell und zeitweise aussetzte. Strukturelle und über die konkrete Situation hinausgehende Veränderungen brachte hingegen das am 1.1.2021 in Kraft getretene SanInsFoG, welches insbesondere das StaRUG enthält. Der Beitrag beleuchtet die Änderungen und ihre Konsequenzen. Das StaRUG setzt die Insolvenzantragspflicht während der Rechtshängigkeit einer Restrukturierungssache aus, normiert aber eine strafbewehrte Anzeigepflicht gegenüber dem Restrukturierungsgericht im Falle nachträglich eintretender Zahlungsunfähigkeit, ohne dass sich jedoch beides bruchlos ineinanderfügte. Das SanInsFoG änderte zudem die Legaldefinitionen der drohenden Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, und der Überschuldung, § 19 InsO. Entgegen mancher Stimme in der Literatur wird im Beitrag dargelegt, dass sich der an die Stelle von u.a. § 64 GmbHG getretene § 15b InsO weder auf die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung, § 370 AO, noch wegen Beitragsvorenthaltung, § 266a StGB, auswirkt.
(siehe auch Teil 1 in wistra 3/2022)

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