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Schwarzarbeit II

Aus wistra 4/2022

Im Mittelstandsbericht 2021 wird im Landtag von Baden-Württemberg über Schwarzarbeit berichtet (Drs. 17/1550). Schwarzarbeit schädige die deutschen Unternehmen in erheblichem Umfang. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen, z.B. des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen IAW, liege der Umfang der Schattenwirtschaft im Jahr 2020 bei 339 Mrd. EUR. Im internationalen Vergleich liege Deutschland beim Verhältnis von Schatten- zu offizieller Wirtschaft damit im unteren Mittelfeld. Im Fünfjahreszeitraum 2016 bis 2020 ist die Schattenwirtschaft in den 20 ausgewählten OECD-Ländern um 1,2 Prozentpunkte zurückgegangen – Deutschland habe einen etwas höheren Rückgang zu verzeichnen.

Die Aufgaben der FKS seien mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019 sowie mit der Ausdehnung der Zuständigkeit auf die Prüfung von zusätzlichen Entlohnungsbestandteilen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 – Arbeitsnehmer-Entsendungsgesetz – erheblich erweitert worden. Die in den Jahren 2013 bis 2020 im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit durch den Baden- Württembergischen Handwerkstag ermittelten Fallzahlen der erlassenden Bußgeldbescheide im Handwerksbereich zeigten eine Stabilisierung. Die Bußgeldhöhen haben sich im Jahr 2019 auf relativ hohem Niveau um 1 Mio. EUR eingependelt. 2020 sei die Zahl auf knapp 740.000 € zurückgegangen.

 

  2015 2016 2017 2018 2019 2020
Arbeitgeberprüfungen 43.637 40.374 52.491 53.491 54.733 44.702
abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten
104.778 107.080 107.941 108.807 115.958 106.565
abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten
47.280 45.783 48.828 52.579 57.248 52.173

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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