Logo C.F. Müller
Betrug und Korruption im Gesundheitswesen

Aus wistra 4/2022

In den Landtag von Baden-Württemberg wurde ein Antrag eingebracht (Drs. 17/1497), mit dem beschlossen werden soll, die Landesregierung zu ersuchen, zu berichten

1. wie viele Straftaten es in Baden-Württemberg im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten, sowie der Arzneimittelkriminalität im Gesundheitswesen seit 2011 gab (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Delikten);
2. wie diese erfasst werden (bitte Erkenntnisstand aufschlüsseln nach Jahren seit 2011);
3. ob und aus welchen Gründen sie eine detailliertere Erfassung der Vermögensdelikte in Bezug auf das Gesundheitswesen für erforderlich hält;
4. wie viele Anklagen es in Baden-Württemberg im Bereich des Gesundheitswesens (Korruptions- und Vermögensstraftaten und Arzneimittelkriminalität) seit 2011 gab (bitte Erkenntnisstand aufschlüsseln nach Jahren seit 2011);
5. wie viele laufende Ermittlungsverfahren in diesem Bereich derzeit bestehen;
6. wie sich die durchschnittliche Gesamtdauer der bisher abgeschlossenen Ermittlungsverfahren seit 2011 entwickelt hat (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren);
7. welche Konsequenzen sie aus der stetig steigenden Anzahl an Straftaten im Bereich des Gesundheitswesens zieht;
8. wie hoch der finanzielle Schaden durch Straftaten im Bereich des Gesundheitswesens (Korruptions- und Vermögensstraftaten und Arzneimittelkriminalität) seit 2011 war (bitte Erkenntnisstand aufschlüsseln nach Jahren seit 2011);
9. welche neuen Anforderungen durch das Inkrafttreten des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes am 26.5.2021, insbesondere im Hinblick auf die strafrechtliche Ahndung von Verstößen, entstehen;
10. wie darauf bislang reagiert wurde;
11. wie sie die Möglichkeit der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption und Betrugsdelikte im Gesundheitswesen bewertet;
12. wie sie die Möglichkeit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems für Korruptions- und Betrugsdelikte im Gesundheitswesen bewertet;
13. wie sie die Konzepte in Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusammenhang bewertet;
14. welche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Hinblick auf die unter Ziff. 1 genannten Deliktsbereiche für die Ermittlungsbehörden bei Polizei und Justiz angeboten werden;
15. aus welchen Gründen die Etablierung von besonders spezialisierten Einheiten bei der Kriminalpolizei für die unter Ziff. 1 genannten Deliktsbereiche sinnvoll sein könnte.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite