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Ausgabe 5/2021

Beiträge

Regierungsdirektor Dr. Frank Böhme / Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Markus Busch, LL. M. (Columbia University), Berlin
Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche: Richtlinienumsetzung und Neuausrichtung von §261 StGB

Rechtsanwältin Dr. Hellen Schilling / Rechtsanwälte Dr. Johannes Corsten / Dr. Yannic Hübner, Frankfurt a.M.
Entkoppelung der Verjährung strafrechtlicher Einziehung auch rückwirkend

Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernhard Kramer, Villingen-Schwenningen
Zur Strafbarkeit der Verkürzung von Steuervorauszahlungen nach §370 AO

Rechtsanwältin Dr. Anja Stürzl-Friedlein, LL.M., Bonn / Rechtsanwalt Dr. Matthias Lachenmann, Köln
Behördliche Löschungsverbote aus strafprozessualer und datenschutzrechtlicher Sicht

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Jonathan Rüschendorf, Düsseldorf
Internationales Wirtschaftsstrafrecht

 

Entscheidungen

  • BVerfG 10.2.2021 – 2 BvL 8/19 Rückwirkende Vermögenseinziehung
  • BGH 13.1.2021 – 1 StR 455/20 Einziehung bei Mittäterschaft
  • BGH 2.2.2021 – 2 StR 155/20 Vermögensnachteil bei Provisionszahlung
  • BGH 27.1.2021 – StB 44/20 Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch Insolvenzverwalter (mit Anm. Kirsch/Wick)
  • BGH 6.1.2021 – 5 StR 519/20 Entziehung des gesetzlichen Richters bei Bestimmung von Hilfsschöffen
  • BGH 2.2.2021 – 2 StR 302/19 Identität der materiellen Tat
  • OLG Celle 8.7.2020 – 2 Ws 200/20 Vermögensarrest trotz Sicherungshypothek (mit Anm. Rettke)
  • LG Stuttgart 24.3.2020 – 61 Ns 142 Js 114222/16 Garantenstellung eines Außenprüfers
  • LG Aachen 16.11.2020 – 86 Qs-302 Js 736/20 Beschlagnahme von Akten des Finanzamts (Anm. Webel)

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Rechtsprechungsvorschau
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten

 

Bericht aus der Gesetzgebung

  • Gesetz zu Betrug und Fälschung hinsichtlich unbarer Zahlungsmittel
  • Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche

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Beiträge

Dr. Frank Böhme / Markus Busch
Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche: Richtlinienumsetzung und Neuausrichtung von § 261 StGB
Anlässlich der Umsetzung der strafrechtlichen EU-Geldwäscherichtlinie wurde der Straftatbestand der Geldwäsche vollständig neu gefasst. Die Verfasser beschreiben die wesentlichen Änderungen, die in der Streichung des selektiven Vortatenkatalogs, der teilweisen Aufgabe des Erfordernisses der beiderseitigen Strafbarkeit in grenzüberschreitenden Fällen sowie der Neufassung der Geldwäschehandlungen bestehen, und ordnen diese in die rechtspolitische Diskussion ein.

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Dr. Hellen Schilling / Dr. Johannes Corsten / Dr. Yannic Hübner
Entkoppelung der Verjährung strafrechtlicher Einziehung auch rückwirkend
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10.2.2021 entschieden, dass Art. 316h Satz 1 EGStGB, die Übergangsvorschrift zu der am 1.7.2017 in Kraft getretenen Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, mit den im Rechtsstaatsprinzip und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes auch dann vereinbar ist, wenn dadurch eine selbständige Einziehung von Taterträgen bei bereits verjährten Erwerbstaten ermöglicht wird. Die Verfasser stellen die Einzelheiten der Entscheidung vor, setzen sich kritisch mit ihrer Begründung auseinander und zeigen auf, welche praktischen Auswirkungen mit ihr verbunden sind. Sie fordern ein, dass die (durchaus zweifelhafte) Qualifikation der Vermögensabschöpfung als „Nicht-Strafe“ nicht bei einer dogmatischen Feststellung stehen bleibt, sondern dann auch konsequent in der Praxis umgesetzt werden muss.

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Prof. Dr. Bernhard Kramer
Zur Strafbarkeit der Verkürzung von Steuervorauszahlungen nach § 370 AO
1. Problemlage
Unrichtige, weil zu niedrige Angaben eines Steuerpflichtigen zu seinen Einkünften in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung führen regelmäßig zur Festsetzung einer verkürzten Einkommensteuer, die objektiv tatbestandlich im Sinne der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist. Gleichzeitig setzt das Finanzamt nach § 37 Abs. 3 S. 1 EStG durch Bescheid auch die ESt-Vorauszahlungen für das Folgejahr oder mehrere Folgejahre fest. Diese bemessen sich nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG „grundsätzlich“ nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge bei der letzten Veranlagung ergeben haben. 1 Da diese Veranlagung falsch war, weil sie auf unrichtigen Angaben des Erklärenden beruhte, stellt sich die Frage, ob sich der Steuerpflichtige tateinheitlich durch Abgabe seiner ESt-Jahreserklärung
auch nach § 370 Abs. Nr. 1 AO wegen Hinterziehung der ESt-Vorauszahlungen strafbar gemacht. Wie bei der Einkommensteuer verhält es sich auch bei der Gewerbesteuer, für die ebenfalls eine Jahreserklärung abgegeben wird (§ 19 Abs. 2 GewStG).

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Dr. Anja Stürzl-Friedlein / Dr. Matthias Lachenmann
Behördliche Löschungsverbote aus strafprozessualer und datenschutzrechtlicher Sicht
In Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen kommt es nicht selten vor, dass durch die Ermittlungsbehörden Löschungsverbote ausgesprochen werden. Damit müssen gewünschte Informationen nicht herausgegeben werden, stattdessen ist dem Unternehmen die Löschung der Daten untersagt, um die Auswertung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Der Beitrag zeigt die strafprozessualen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorgehen auf und legt dar, dass ein Löschungsverbot grundsätzlich einer eigenen Rechtsgrundlage darf und nur unter bestimmten Umständen auf eine Annexkompetenz gestützt werden kann.

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