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Steuerstrafverfahren in Berlin

Aus wistra 5/2021

Durch die Berliner Finanzämter wurden im vergangenen Jahr 3.382 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrsteuern eingeleitet (Drs. 18/26851). Im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden sind insgesamt 1.659 Verfahren wegen Steuerstraftaten eingetragen worden. Darunter befanden sich 473 Verfahren, die durch einen von den Finanzbehörden beantragten Strafbefehl beendet wurden.
Durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin (FAFuSt) wurden im Jahr 2020 Strafverfahren wie folgt abgeschlossen:

 Abgeschlossene Strafverfahren 3.341
– davon § 170 Abs. 2 StPObzw. Strafurteile (Hinterziehung von Besitz- bzw. Verkehrsteuern) 2.069
– davon § 153a StPO 284
– davon § 153 Abs. 1 StPO und sonstige Ermessenvorschriften 342
– davon § 398a StPO 20
– davon Antrag auf Strafbefehl 277

 

Im Jahr 2020 hat es in Berlin in 492 Verfahren Verurteilungen wegen einer Steuerstraftat gegeben. Diese Zahl umfasst sowohl die originär staatsanwaltschaftlichen Verfahren als auch die Verurteilungen in Verfahren der Finanzbehörden. 553 Verfahren wurden nach den §§ 170 Abs. 2, 153, 153a, 154, 154f StPO bzw. §§ 45 Abs. 1, 45 Abs. 2 oder 45 Abs. 3 JGG vorläufig oder endgültig eingestellt.
In den durch das FAFuSt Berlin abgeschlossenen Strafverfahren wurden im Jahr 2020 strafbefangene Steuern in Höhe von 47.948.790 EUR festgestellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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