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Ausgabe 2/2024

Beiträge

Hans Kudlich / Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu 
Dort, wo, oder auch dort, von wo aus: Glücksspiel – wirklich grenzüberschreitend strafbar?

Christopher Wenzl
Mehr Schwarz-Weiß-Denken in kontroversen Fällen der wirtschaftlichen Grenzmoral?

Lea Babucke
E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M., Düsseldorf
Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht

 

Rezensionen

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Habetha, Freiburg i.Br.
Nima Ghassemi-Tabar/Malte Cordes (Hrsg.): Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Urt. v. 4.10.2023 – 6 StR 258/23 
Eingehungsbetrug im E-Lastschriftverfahren 

BGH, Beschl. v. 24.10.2023 – 2 StR 338/23 
Betrug bei Online-Bestellungen

BGH, Beschl. v. 7.6.2023 – 5 StR 405/22 
Verjährungsfrist bei Subventionsbetrug 

BGH, Beschl. v. 31.5.2023 – 1 StR 340/22 (m. Anm. Martin Wulf)
Verjährungsfrist bei Abgabenhinterziehung 

BGH, Beschl. v. 5.9.2023 – 1 StR 109/23 
Steuerhehlerei durch Sich-Verschaffen 

BGH, Urt. v. 9.8.2023 – 1 StR 492/22 
„Sich-Verschaffen“ bei Steuerhehlerei 

BGH, Beschl. v. 24.5.2023 – 4 StR 493/22 
Verständigungsbezogene Erörterung 

 

Oberlandesgerichte

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.12.2022 – 1 Ws 225/21 
Arbeitnehmereigenschaft von polnischen Seniorenbetreuerinnen 

OLG Celle, Beschl. v. 6.11.2019 – 2 Ws 313/19 
Subsidiarität des § 73a gegenüber § 73 StGB

 

Andere Gerichte

LG Hildesheim, Beschl. v. 17.3.2023 – 21 Qs 1/23 (m. Anm. Philipp Rhein)
Unverhältnismäßigkeit der Einziehungsvollstreckung 


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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten aus Landesparlamenten und dem Bundestag

Bericht aus der Gesetzgebung

 

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Professor Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg / Richter am OLG Professor Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes
Dort, wo, oder auch dort, von wo aus: Glücksspiel – wirklich grenzüberschreitend strafbar?
In jüngerer Zeit haben sich an dieser Stelle Gierok (wistra 2022, 321) und Kümmel (wistra 2023, 228) ausführlich mit der Frage nach dem „Tatort“ bzw. nach der „grenzüberschreitenden“ Strafbarkeit des Online-Glücksspiels befasst, konkret mit der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf im Internet auf ausländischen Servern angebotenen Glücksspielangeboten, auf die – wie nahezu von überall auf der Welt – auch von Deutschland aus zugegriffen werden kann. Die Beiträge kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, wobei insbesondere Kümmel in seinem Beitrag eine weitreichende Anwendbarkeit deutschen Strafrechts in solchen Fällen jedenfalls dann annimmt, wenn der Anbieter „ganz spezifisch in deutscher Sprache auf Spieler im deutschen Online-Glücksspielmarkt zugeht“. Aus Sicht der Verfasser muss das hinterfragt werden. Neben der auch von Gierok schon berücksichtigten Entwicklung der Rechtsprechung zu abstrakten Gefährdungsdelikten spricht insbesondere die relativ neue Vorschrift des § 5 Nr. 5a StGB gegen die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts allein auf Grund des Territorialitätsprinzips.

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Oberstaatsanwalt Dr. Christopher Wenzl, Frankfurt/M. *
Mehr Schwarz-Weiß-Denken in kontroversen Fällen der wirtschaftlichen Grenzmoral?
Umfang und Anzahl der wirtschaftsstrafrechtlichen Großverfahren haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Beitrag geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob die Graustufen wirtschaftlicher Grenzmoral inzwischen zu einer überkompensierenden – da moralisierenden – Reaktion der Strafjustiz geführt haben. Da im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts der Vorwurf der Moralisierung vor allem im Zusammenhang mit den sog. Cum/Ex-Geschäften erhoben wird, werden dabei insbesondere die Cum/Ex-Verfahren näher beleuchtet. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorstellung einer zunehmenden Moralisierung durch die Strafjustiz eine Fehlwahrnehmung ist.

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Rechtsanwältin Dr. Lea Babucke, Düsseldorf
E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung
Elektronische Beweismittel gehören zum Alltag in der strafrechtlichen Ermittlungspraxis. Häufig befinden sich die für die Strafverfolgungsbehörden relevanten Informationen allerdings nicht im Inland, sondern sind auf Servern im Ausland gespeichert. Um eine effiziente Beweisgewinnung zu ermöglichen, hat der europäische Gesetzgeber eine neue rechtliche Grundlage zur innereuropäischen Beweissicherung und -übermittlung erlassen. Die neue Verordnung wird Dienstleistungsunternehmen, die relevante Daten speichern, vor erhebliche Herausforderungen stellen.

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