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Ausgabe 11/2022

Beiträge

Professor Dr. Dennis Bock, Universität Kiel
Strafbarkeit des Erteilens unrichtiger Arbeitszeugnisse
Überlegungen insbesondere zum sog. „Schutzzweckzusammenhang“ anlässlich OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.7.2021 – 1 Ws 190/21

Regierungsdirektorin Dr. Karin E. M. Kopp, LL.M. (Berkeley), Wirtschaftsjuristin UBT, München
Corona-Subventionsbetrug: Mitteilungspflicht aufgrund des Legalitätsprinzips – das Verhältnis § 386 IV zu § 30 AO

Richter am BayObLG Wolfgang Titze, Bamberg
Gewinnabschöpfung in der bußgeldrichterlichen Praxis

 

Rezensionen

Rechtsanwalt Prof. Dr. Tido Park, Dortmund
Thomas Richter, Die Strafbarkeit der Marktmanipulation unter dem europäischen Marktmissbrauchsregime

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter / wissenschaftlicher Mitarbeiter Benedict Detemple, Frankfurt a.M.
Arbeitsstrafrecht

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Beschl. v. 18.5.2022 – 1 StR 19/22 Vermögensvorteil durch Befreiung von einer Verbindlichkeit
BGH, Beschl. v. 5.7.2022 – StB 7-9/22 Strafbarkeit von Maskendeals
BGH, Beschl. v. 9.3.2022 – 1 StR 3/22 Geringfügigkeit und Regelbeispiel
BGH, Beschl. v. 16.2.2022 – 4 StR 396/21 Vermögensschaden bei Risikogeschäft
BGH, Beschl. v. 28.6.2022 – 6 StR 511/21 Indiziwirkung des Regelbeispiels bei gewerblicher Untreue
BGH, Beschl. v. 7.6.2022 – 5 StR 460/21 Befangenheit bei Vorbefassung
BGH, Beschl. v. 15.6.2022 – 6 StR 206/22 [Ls.] Belehrungspflichten bei Verständigung
BGH, Beschl. v. 12.5.2022 – 5 StR 450/21 Beweisantrag im Rechtssinne
BGH, Beschl. v. 12.5.2022 – 5 StR 421/21 Wertermittlung betrügerisch verkaufter Wohnungen


Andere Gerichte

OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.2.2022 – 2 Ws 202/21 Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis der Finanzbehörde
LG Berlin, Beschl. v. 1.11.2021 – (536 KLs) 245 Js 397/20 (5/21) Nichteignung des Adhäsionsverfahrens zur Erledigung im Strafverfahren
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 10.3.2022 – 12 Qs 6/22 [Ls.] Mitnahme von Zufallsfunden bei Verdacht des Abrechnungsbetrugs


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Bericht aus der Gesetzgebung

 

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Professor Dr. Dennis Bock, Universität Kiel
Strafbarkeit des Erteilens unrichtiger Arbeitszeugnisse
Überlegungen insbesondere zum sog. „Schutzzweckzusammenhang“ anlässlich OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.7.2021 – 1 Ws 190/21 
Der Beitrag befasst sich anlässlich eines Beschlusses des OLG Oldenburg mit der strafrechtlichen Relevanz der Erteilung unrichtig lobender Arbeitszeugnisse. Dabei ergibt sich zunächst, dass es bei einer einheitlichen Leistungsbeurteilung nicht möglich ist, die unrichtigen Teile des (Arbeits-)Zeugnisses als ein bloßes (selbstständiges) Unterlassen einzuordnen. Im Kern aber wird sich zeigen, dass der sog. Schutzzweckzusammenhang (als Topos der sowohl für Vorsatz- als auch Fahrlässigkeitsdelikte Geltung beanspruchenden objektiven Zurechnung) als eigenständige Rechtsfigur nicht haltbar ist und auch außerstrafrechtliche Normen nicht den Blick dafür verstellen dürfen, dass es genuin strafrechtlicher Kriterien zur Abgrenzung erlaubter und unerlaubter erfolgsträchtiger Handlungen bedarf.

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Regierungsdirektorin Dr. Karin E. M. Kopp, LL.M. (Berkeley), Wirtschaftsjuristin UBT, München
Corona-Subventionsbetrug: Mitteilungspflicht aufgrund des Legalitätsprinzips – das Verhältnis § 386 IV zu § 30 AO 
Steuern immanent ist das Steuergeheimnis als Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Steuerpflichtigen und Verwaltung. Diskutiert wird aktuell eine Auskunftspflicht der Finanzbehörden, konkret der Bußgeld- und Strafsachenstellen, an die Staatsanwaltschaft wegen Subventionsbetrug mittels unberechtigten Bezugs von Corona-Soforthilfen. Der Beitrag legt dar, dass im Steuerstrafverfahren § 386 IV AO das Spannungsverhältnis löst, gerade im Hinblick auf die seit dem Jahr 2020 jeder Einkommenssteuererklärung beizufügende Anlage „Corona-Hilfe“. Die Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherrn spricht nach Ansicht der Verfasserin für eine Ergänzung des AEAO um Corona-Soforthilfe-Fälle, um die Beamten der BuStra nicht dem Vorwurf einer Strafvereitelung im Amt auszusetzen. Abschließend wird die grundsätzliche Frage nach dem Sinn einer Auszahlung von Beihilfen über sachfremde Behörden und dem damit hingenommenen Informationsdefizit aufgeworfen.

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Richter am BayObLG Wolfgang Titze, Bamberg
Gewinnabschöpfung in der bußgeldrichterlichen Praxis
Rechtswidrig erlangte Tatvorteile sollen nach dem Willen des Gesetzgebers weder beim Täter einer Ordnungswidrigkeit noch bei einem Dritten, der hiervon profitiert, verbleiben. Nach der gesetzlichen Konzeption des OWiG kann die Abschöpfung illegaler Gewinne durch Verhängung einer Geldbuße mit Gewinnabschöpfungsanteil (§ 17 Abs. 4 OWiG) oder durch Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG) erfolgen. Im Zusammenhang mit der verstärkten Abschöpfung illegal erlangter Gewinne durch die Bußgeldbehörden sieht sich die bußgeldrichterliche Praxis immer häufiger mit schwierigen rechtlichen Problemen bei der Anwendung des bestehenden Sanktionsinstrumentariums konfrontiert. Der Beitrag zeigt unter Auswertung der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. die wesentlichen Unterschiede bei Bestimmung und Umfang des Erlangten auf, richtet den Blick aber auch auf die praktisch bedeutsame Frage des (teilweisen) Absehens von der Gewinnabschöpfung sowie die Darlegungsanforderungen im Urteil.

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