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Ausgabe 2/2022

Beiträge

Professor Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen, Universität Mannheim
Übertragbarkeit der Anforderungen der Unvermeidbarkeit auf den Tatbestandsirrtum?

Oberstaatsanwalt Dr. Peter Schneiderhan, Stuttgart
Warum die Straftatbestände des ChemG verfassungswidrig sind – oder auch nicht oder nicht alle — Zugleich Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 11.3.2020 – 2 BvL 5/17, wistra 2020, 242

Staatsanwalt (GL) Dr. Jens Heinrich, Leipzig
Die Durchsuchung in Wirtschaftsstrafverfahren – Ein Update

 

Rezensionen

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Theresa Friedrich, Drittvorteile zugunsten des Anstellungsunternehmens im Rahmen des § 299 StGB – Eine Untersuchung von quick savings und ähnlichen Geschäftsgepflogenheiten sowie Kopplungsgeschäften

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwälte Dr. Christian Schoop / Dr. Tobias Pielow, Frankfurt a.M.
Unternehmensstrafrecht und individuelle sanktionsrechtliche Haftungsrisiken

 

Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschl. v. 16.8.2021 – 2 BvR 972/21 (2. Kammer) m. Anm. Markus Gotzens / Alexander Mayr
Faktischer Geschäftsführer als Täter einer Insolvenzverschleppung
BVerfG, Beschl. v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 [Ls.] Verzinsung von Steuernachforderungen

Bundesgerichtshof
BGH, Urt. v. 18.5.2021 – 1 StR 144/20 Vermögensbetreuungspflicht unter Einbeziehung des Sparkassenrechts
BGH, Urt. v. 1.7.2021 – 3 StR 518/19 m. Anm. Sarah Ewert Einziehung von Taterträgen bei partieller Gesamtrechtsnachfolge
BGH, Beschl. v. 21.9.2021 – 3 StR 158/21 Konkretisierungsanforderungen an erweiterte Wertersatzeinziehung
BGH, Beschl. v. 18.11.2021 – StB 6+7/21 Durchsuchung bei nichtverdächtigen Betroffenen
BGH, Beschl. v. 23.11.2021 – 5 StR 300/21 Geständniszeitpunkt nach Verständigungsvorschlag

Bundesfinanzhof
BFH, Urt. v. 28.11.2021 – VIII R 18/18 [Ls.] Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen

Sonstige Gerichte
KG, Beschl. v. 6.12.2021 – 3 Ws (B) 250/21 [Ls.] Unternehmen als unmittelbar Betroffener im Bußgeldverfahren


wistra aktuell

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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten

Tagungsberichte
Bericht aus der Gesetzgebung

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Professor Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen, Universität Mannheim
Übertragbarkeit der Anforderungen der Unvermeidbarkeit auf den Tatbestandsirrtum?
Zwei im Jahr 2019 erschienene Aufsätze, die strafrechtliche Aspekte von Cum/Ex-Geschäften thematisieren, sprechen sich dafür aus, die Rechtsprechung zur Vermeidbarkeit von Verbotsirrtümern für die Behandlung steuerrechtlich begründeter Irrtümer über den Taterfolg der Steuerhinterziehung „fruchtbar zu machen“ bzw. auf diese zu „übertragen“. Der Beitrag setzt sich mit dieser „Übertragbarkeitsthese“ auseinander und weist sie als Verstoß gegen § 16 Abs. 1 S. 1 StGB zurück.

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Oberstaatsanwalt Dr. Peter Schneiderhan, Stuttgart
Warum die Straftatbestände des ChemG verfassungswidrig sind – oder auch nicht oder nicht alle
Zugleich Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 11.3.2020 – 2 BvL 5/17, wistra 2020, 242

Der Aufsatz analysiert zunächst die Entscheidung des BVerfG vom März 2020 auf Vorlage des LG Stade zur Verfassungsmäßigkeit von Blankettstrafrecht, konkret der Strafnorm des § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB mit seiner Verweisung in das europäische Lebensmittel-Hygienerecht. Die vom Gericht in Anwendung der Art. 103 Abs. 2 und Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG aufgestellten Vorgaben an Parlamentsvorbehalt, Erkennbarkeit des Strafgesetzes und Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm werden dann auf zwei Tatbestände des § 27 ChemG (Umgang mit Asbest, Verkauf von bleihaltigem Schmuck) angewandt. Dabei kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass die Vorgaben des BVerfG in dem Beschluss wenig hilfreich sind, um praxisgerecht die Verfassungsmäßigkeit von Blankettstrafrecht feststellen zu können. Die Begründung des Beschlusses zwinge Rechtsanwender bei jeder einzelnen Tatvariante einer Blankettstrafnorm, eine umfangreiche Prüfung vorzunehmen, ob die Vorgaben des Art. 103 Abs. 2 GG erfüllt sind. Für die geprüften Tatbestände des ChemG mit Verweisungen in die GefStoffVO und das europäische Chemikalienrecht hat der Verfasser erhebliche Zweifel an einer Verfassungsmäßigkeit der Normen, ohne jedoch mit Bestimmtheit feststellen zu können, das BVerfG werde die Tatbestände als verfassungswidrig verwerfen.

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Staatsanwalt (GL) Dr. Jens Heinrich, Leipzig
Die Durchsuchung in Wirtschaftsstrafverfahren – Ein Update
Der Beitrag gibt anknüpfend und ergänzend an die Ausführungen in wistra 2017, 219 unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung einen Überblick aus staatsanwaltschaftlicher Sicht über die zentrale Ermittlungsmaßnahme in Wirtschaftsstrafverfahren. Insbesondere geht es um die Voraussetzungen der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss sowie die Durchführungsmaßnahmen.

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