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Ausgabe 6/2020

Beiträge

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln / Richterin am Landgericht Dr. Sohre Tschakert, Lübeck
Der Bereicherungszusammenhang beim Quasi-Durchgangserwerb gem. § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2, ggf. i.V.m. §73c StGB, und die Haftung des Täters oder Teilnehmers dabei als „anderer“

Richter am Landgericht Dr. David Ullenboom, Düsseldorf
Die Einziehung von Taterträgen in Mehrpersonenverhältnissen

Staatsanwalt PD Dr. Tobias Ceffinato, Bayreuth/Leipzig
Der Irrtum des Arbeitgebers und seines Vertreters

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Rechtsprechungsübersicht: Wirtschaftsprüfer im Fokus sanktions-, berufsrechtlich- und geheimnisbezogener Überlegungen

 

Entscheidungen

  • BVerfG 11.3.2020 – 2 BvL 5/17 Verfassungsmäßigkeit einer Blankettstrafnorm im LFGB (mit Anm. Bülte)
  • BGH 19.12.2019 – 1 StR 182/19 Vermögensschaden bei abredewidrigen Vermögensanlagen
  • BGH 21.8.2019 – 3 StR 221/18 Vermögensschaden bei Anstellungsbetrug in privatem Anstellungsverhältnis
  • BGH 18.12.2019 – 1 StR 431/19 Abgrenzung von Geldwäsche und Beteiligung an Betrug
  • BGH 26.6.2019 – 1 StR 551/18 Gefährdungsschaden und Erfüllungsfähigkeit
  • BGH 8.1.2020 – 5 StR 122/19 Vorsatzanforderungen bei Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • BGH 3.3.2020 – 5 StR 595/19 Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (mit Anm. Matt)
  • BGH 28.8.2019 – NotSt (Brfg) 1/18 Dienstvergehen eines Notars

 

 wistra aktuell

 

Bericht aus der Gesetzgebung

  • Strafakteneinsichtsverordnung
  • Dokumentenerstellungs- und –überstellungsverordnung
  • Neuer Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes

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Beiträge

Folker Bittmann / Dr. Sohre Tschakert
Der Bereicherungszusammenhang beim Quasi-Durchgangserwerb gem. § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2, ggf. i.V.m. § 73c StGB, und die Haftung des Täters oder Teilnehmers dabei als „anderer“
Der Beitrag thematisiert Wertungswidersprüche, die sich in der neueren Rechtsprechung insbesondere in Fällen des Transfers von Tatertrag oder dessen Wert auf einen anderen zeigen. Die Verfasser grenzen die Fälle des Direkt- und des Durchgangserwerbs voneinander ab um zu klären, unter welchen Umständen letzterenfalls überhaupt ein Transfer von Taterträgen (oder deren Wert) angenommen werden kann. Sie zeigen zudem auf, dass im Gegensatz zum Direkterwerb, § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB, beim Durchgangserwerb, § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB, ein „anderer“ auch der Täter oder Teilnehmer sein kann und damit eine Privilegierung des sachnäheren Täters oder Teilnehmers gegenüber einem tatferneren Dritten vermieden wird.

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Dr. David Ullenboom
Die Einziehung von Taterträgen in Mehrpersonenverhältnissen
Der Beitrag behandelt Einziehungskonstellationen, bei denen mehrere Personen als potentielle Einziehungsadressaten alternativ oder nebeneinander in Betracht kommen. Dafür werden drei verschiedene Einziehungskonstellationen in Mehrpersonenverhältnissen beleuchtet. Im ersten Teil geht es um den Fall, dass mehrere Beteiligte ein und derselben Straftat wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die Tatbeute erlangen und insbesondere um die Einziehung bei Mittäterschaft i.S.v. § 25 Abs. 2 StGB und eine gesamtschuldnerische Haftung. Der zweite Teil behandelt diejenigen Konstellationen, in denen ein Tatbeteiligter Taterträge oder deren Wert bzw. Surrogat an einen Dritten weitergibt, ohne dass der Dritte zugleich eine eigene Straftat begeht, wobei der Autor einen Schwerpunkt auf den Vertretungsfall gem. § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB und die hochgradig umstrittene Dritteinziehung von Wertersatz gem. § 73b Abs. 2 Alt. 1 StGB legt. Schließlich werden die Fälle erörtert, in denen ein Tatbeteiligter Taterträge oder deren Wert oder Surrogat an einen Dritten weitergibt und der Dritte durch die Entgegennahme oder eine weitere Handlung selbst eine Straftat begeht, z.B. beim Zusammentreffen von Vermögensstraftaten und (Selbst-)Geldwäsche.

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Dr. Tobias Ceffinato
Der Irrtum des Arbeitgebers und seines Vertreters
Der Beitrag unterzieht die kürzlich vollzogene Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Bezugspunkte des Vorsatzes beim Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (BGH wistra 2020, 70) einer kritischen Würdigung. Ausgehend hiervon geht er der Frage nach, welche Bedeutung die mit ihr einhergehende Ausweitung des Anwendungsbereichs des Tatumstandsirrtums für die im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts die Regel darstellenden Vertreterkonstellationen zeitigt.

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Prof. Dr. Carsten Wegner
Rechtsprechungsübersicht: Wirtschaftsprüfer im Fokus sanktions-, berufsrechtlich- und geheimnisbezogener Überlegungen
Wirtschaftsprüfer kommen unter verschiedenen Blickwinkeln mit Strafverfahren oder in diesen erhobenen Vorwürfen sowie parlamentarischen und behördlichen Prüfungsvorgängen in Berührung. Teilweise richten sich entsprechende Verfahren auch gegen den Berufsträger selbst oder die Berufsaufsicht erhebt den Vorwurf der nicht gewissenhaften Berufsausübung, der schon im Vorfeld strafrechtlicher Risikofelder für Probleme sorgen kann. Der Beitrag gibt einen Überblick über Entscheidungen aus der jüngeren Vergangenheit, die einen Bezug zu Wirtschaftsprüfern aufweisen und aus denen sich auch für das Wirtschaftsstrafrecht allgemein interessante Überlegungen ableiten lassen.

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