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Verjährung von Steuerforderungen

Aus wistra 6/2020

Im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist darauf hingewiesen worden, dass in den bekannten Cum-Ex-Fällen Maßnahmen zur Unterbrechung oder zur Hemmung der Verjährung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ergriffen worden sind (Drs. 17/3169).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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