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Bundesrat fordert höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung

Der Deutsche Bundesrat hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung in den Deutschen Bundestag einzubringen, der zum Ziel hat, Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen. Als Begründung wird ausgeführt, dass der besondere Unrechtsgehalt der bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach derzeitigem Recht nicht ausreichend abgebildet werde. So drohe bisher nur dann eine erhöhte Strafe, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern gehe – zum Beispiel bei organisiertem Zigarettenschmuggel oder Umsatzsteuerkarussellen.
Nach Ansicht des Bundesrats müssten aber auch Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen schärfer geahndet werden. Auch sie würden durch professionelle Täter systematisch geplant und in konspirativer, teils internationaler Zusammenarbeit durchgeführt – zum Beispiel durch verschachtelte Gesellschaftsstrukturen, Verlegung von Organisationseinheiten ins Ausland, Einschaltung von Treuhändern und weitere Serviceprovider.
Die Länderkammer schlägt daher vor, im Regelbeispiel des § 370 Abgabenordnung die Einschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu streichen und durch den allgemeinen Begriff Steuern zu ersetzen. Über den Verweis auf den Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung wären dann auch erweiterte Ermittlungsmethoden möglich – zum Beispiel Telefonüberwachung.

Link zu den zugehörigen Drucksachen auf der Website des Deutschen Bundestages


Verlag C.F. Müller vom 01.01.2021

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