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Ausgabe 9/2020

Moment mal!

Rechtsanwalt (FAStR) Dr. Martin Wulf, Berlin
Aushebelung der Festsetzungsverjährung als „Corona-Soforthilfe“?

 

Beiträge

Professor i.R. Dr. Ludwig Gramlich, Technische Universität Chemnitz / Rechtsanwalt (FA für Urheber- und Medienrecht) Dr. Hans-Josef Lütke, Chemnitz
Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen im GeschGehG und in der Hinweisgeber-Richtlinie

Staatsanwalt Dr. Marc Sotelsek, Dortmund
Leitlinien für Kooperationen von Staatsanwaltschaften mit privaten Ermittlern

Akademischer Rat a.Z. Dr. Markus Wagner, Universität Gießen
Auswirkungen der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung auf die Reichweite des strafprozessualen Schlechterstellungsverbots?

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M., Düsseldorf
Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht

 

Entscheidungen

  • BGH 11.2.2020 – 1 StR 119/19 Vorsatzanforderungen bei Steuerhinterziehung (mit Anm. Webel)
  • BGH 15.1.2020 – 1 StR 529/19 Einziehung bei Organ einer juristischen Person nach Steuerhinterziehung
  • BGH 31.10.2019 – 1 StR 219/17 Prozessbetrug durch unzutreffenden Sachvortrag
  • BGH 18.3.2020 – 3 StR 558/19 Konkurrenzverhältnis bei Betrug (LS)
  • BGH 29.1.2020 – 1 StR 421/19 Vermögensbetreuungspflicht bei Untreue
  • BGH 13.5.2020 – 2 ARs 228/19 Gebrauchen i.S.v. §267 und §281 StGB
  • BGH 7.5.2020 – IX ZB 84/19 Insolvenzantrag bei „Unternehmensbestattung“ (mit Anm. Bittmann)
  • OLG Frankfurt 30.4.2020 – 2 Ss-OWi 85/19 Konkurrenzen bei Einreichung eines Prüfungsberichts sowohl bei der Bundesbank als auch der BaFin
  • AG Torgau 5.11.2019 – 3 Ds 952 Js 26914/19 Strafklageverbrauch bei Sozialleistungsbetrug

 

 wistra aktuell

Bericht aus der Gesetzgebung

  • Änderungen der AO im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz
  • Verkündung des die Europäische Staatsanwaltschaft betreffenden Gesetzes
  • Regierungsentwurf zum Mehrseitigen Übereinkommen von 2016 zur Verhinderung von
  • Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
  • Referentenentwurf zum Anti-Steuervermeidungs-UmsetzungsG

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Moment mal!

Dr. Martin Wulf
Aushebelung der Festsetzungsverjährung als „Corona-Soforthilfe“?
Zum 1.7.2020 ist das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde insbesondere die Idee zur Verringerung der Umsatzsteuersätze für das zweite Halbjahr 2020 umgesetzt. Unter dem Deckmantel von Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurden allerdings auch weitgehende Änderungen des Steuerstrafrechts durch das Gesetzgebungsverfahren geschleust. Das Gesetz selbst zählt 14 steuerliche Maßnahmen auf, die zur Bekämpfung der „Corona“-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage schnellstmöglich umgesetzt werden sollten.

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Beiträge

Dr. Ludwig Gramlich / Dr. Hans-Josef Lütke
Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen im GeschGehG und in der Hinweisgeber-Richtlinie
Die bis zum 17.12.2021 respektive bis zum 17.12.2023 in nationales Recht umzusetzende Hinweisgeber-Richtlinie regelt den Schutz von Personen, die im beruflichen Kontext über Verstöße gegen das Unionsrecht berichten. Die früher erlassene Geschäftsgeheimnis-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber bereits mit dem GeschGehG umgesetzt. Das in beiden Rechtsakten verwirklichte Schutzniveau divergiert jedoch zu Gunsten wie zu Lasten von Hinweisgeber und betroffenen Personen nicht unerheblich. Zudem kollidieren die zum Schutz von Hinweisgebern vorgesehenen Regelungen direkt mit dem Schutz, den andere (vollharmonisierende) Richtlinien Betroffenen gewähren. Die Verfasser kommen deshalb zu dem Schluss, dass der nötige und im GeschGehG teilweise völlig misslungene Ausgleich der (berechtigten) Interessen von Hinweisgeber und betroffenen Personen erst nach gründlicher Diskussion in einer einheitlichen Regelung zum Hinweisgeberschutz konsolidiert werden sollte und könnte.

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Dr. Marc Sotelsek
Leitlinien für Kooperationen von Staatsanwaltschaften mit privaten Ermittlern
Die Kooperation mit privaten Ermittlern gehört zum Alltag der Staatsanwaltschaften. Während private Ermittler rege die Zusammenarbeit suchen, reagieren die Strafverfolgungsbehörden darauf unterschiedlich. Teils vertrauen sie auf die Professionalität ihnen gegebenenfalls bereits bekannter Privatermittler und hoffen auf bessere Aufklärungschancen, teils befürchten sie Manipulationen der Ergebnisse privater Ermittlungen im Interesse ihrer Auftraggeber. Der Verfasser zeigt Chancen und Risiken von Kooperationen auf, untersucht die Perspektiven von Unternehmen und Staatsanwaltschaften und leitet daraus Grundsätze für die Praxis ab. Auch eine Umsetzung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten werde letztlich nichts daran ändern, dass die Grundsätze der StPO beachtet werden müssen.

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Dr. Markus Wagner
Auswirkungen der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung auf die Reichweite des strafprozessualen Schlechterstellungsverbots?
Legt nur der Angeklagte Rechtsmittel ein, gilt das sog. Verbot der reformatio in peius, wonach – von der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt abgesehen – keine schwereren Rechtsfolgen verhängt werden dürfen als in der Vorinstanz. Dies schließt prinzipiell auch die Nachholung einer Einziehung aus. Umstritten ist allerdings, ob diese Wertung durch die Reform des § 76a StGB überholt wurde. Der 5. Strafsenat des BGH hat sich kürzlich dahingehend positioniert, dass das Schlechterstellungsverbot nach wie vor auch für die Einziehung gilt (wistra 2019, 210). Der Beitrag legt dar, warum diese Auslegung unzutreffend ist und dass der „Nachholung“ einer vergessenen Einziehungsentscheidung in der Rechtsmittelinstanz das Verbot der reformatio in peius nicht entgegensteht.

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