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„Steuerbetrug“

Aus wistra 9/2020

Im Bundestag sind am 12.3.2020 die parlamentarischen Vorgänge „Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle“ (BT-Drucks. 19/17135) und „Umsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen“ (BT-Drucks. 19/17748) debattiert worden (Plenarprotokoll 19006 ff.). Hieraus sind folgende Passagen einzelner Abgeordneter beispielhaft hervorzuheben:

50 Milliarden Euro Steuergelder stehlen Kriminelle mit Umsatzsteuerkarussellen in Europa jedes Jahr. Dabei werden Handys oder Autoteile durch Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten im Kreis verkauft; daher der Name ‚Karussell‘. Ein Unternehmen in der Kette stellt die Umsatzsteuer auf seine Verkäufe zwar in Rechnung, führt die Steuer aber nicht ab. Bis der Staat dem Unternehmen auf die Schliche kommt, hat es sich zumeist in Luft aufgelöst. Allein in Deutschland geht es um bis zu 14 Milliarden Euro jährlich, die für Krankenhäuser und Schulen fehlen. Wir müssen dagegen nationale Sofortmaßnahmen in Angriff nehmen, aber auch Reformen auf Ebene der EU; denn die Umsatzsteuerregeln werden auch in Brüssel gemacht.
Ein Münchner Staatsanwalt, der ein Experte für Umsatzsteuerkarusselle ist, hat in einer Anhörung des Bundestages auf Einladung meiner Fraktion folgende einfache Vorschläge für den Kampf gegen diese Finanzkriminalität gemacht.
Erstens. Gemäß dem Bürokratieentlastungsgesetz sollen neugegründete Unternehmen ab 2021 wie übrige Unternehmen auch ihre Umsatzsteuern quartalsweise melden dürfen, sofernsie erwarten, dass sie weniger Umsatzsteuern als 7.500 Euro im Jahr vereinnahmen. Der Staatsanwalt fürchtet aber, dass damit die Erweiterung eines Schlupfloches für Kriminelle einhergeht. Sie verzeichnen dann Millionen Phoenix-Umsätze und verschwinden über Nacht wieder vom Markt. Der Schaden ist nach drei Monaten dann bereits enorm.
Daher schlug der Staatsanwalt vor, dass nur die Finanzämter vor Ort über solche Befreiungen von der monatlichen Meldepflicht für neugegründete Unternehmen entscheiden sollten. Dies wäre ein minimalinvasiver Eingriff in das Gesetz, würde aber Strafermittlern enorm helfen.
Zweitens. Wir brauchen einen einheitlichen Umgang mit dem Entzug der Steuer- und Umsatzsteueridentifikationsnummer. Es darf nicht sein, dass Betrügern eine Nummer entzogen wurde, während sie die andere Nummer weiter nutzen dürfen.
Drittens. Staatsanwälte müssen von Banken schneller Auskunft zu dubiosen Kontobewegungen erhalten. Wir wollen die Vorschrift in § 95 der Strafprozessordnung schärfen und zwei Wochen als maximale Antwortfrist für Banken gegenüber Staatsanwälten setzen. Wir brauchen ein kollektives Jagdfieber gegen Finanzkriminalität. Italien macht vor, wie Technologie im Steuervollzug helfen kann. Dort werden alle Umsatzsteuermeldungen elektronisch zentral erfasst und automatisiert geprüft, um Betrug zu bekämpfen.
Schließlich müssen wir in der EU mit den großen Reformen weiterkommen. Ein sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren könnte viele Probleme eindämmen. Dabei zahlt nur noch der Unternehmer Umsatzsteuer, der direkt an den Endkunden verkauft. Erstattungsanträge unter Zwischenhändlern, die bei den Karussellen zum Betrug genutzt werden, entfallen.
Die Vorschläge unseres Sachverständigen – des Münchner Staatsanwalts – kommen aus der Praxis der Strafverfolgung. Leute wie er nehmen jeden Tag den Kampf gegen Umsatzsteuerkarusselle und Finanzkriminalität auf. Seine Vorschläge wurden im Bundestag von allen Fraktionen als diskussionswürdig kommentiert. Wir bringen sie heute als Antrag ein und hoffen, unser Antrag ist für Sie ebenso diskussionswürdig.“ (a.a.O., S. 19006 f., Fabio De Masi – DIE LINKE).

Oder:

Das Perfide an der ganzen Situation ist, dass es sogar Unternehmen geben kann, die an dem Karussell teilnehmen, obwohl sie gar keine Fahrkarte für dieses Karussell gekauft haben. Sie wissen gar nicht, dass sie dabei sind, und befinden sich dann in dieser Situation. Darum müssen wir überlegen, wie wir dieses Problems Herr werden. Wir werden weiterhin nationale Maßnahmen ergreifen müssen. Wichtig ist aber, dass wir auch europäisch eine Lösung finden. Die Kommission hat ja schon im Jahre 2017 Vorschläge unterbreitet. Dabei geht es um das Bestimmungslandprinzip, um zertifizierte Steuerpflichtige. Diese Dinge werden wir uns ansehen.
Die Zusammenarbeit in Europa ist besser geworden. Wir haben das Mehrwertsteuerfrühwarnsystem TNA, woran sich die Bundesrepublik Deutschland, nachdem nun die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen worden sind, auch beteiligen wird, und wir haben eine Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern, auf die die Finanzämter bei Betrugsfällen zugreifen können. Da läuft also eine ganze Menge, und von daher sind wir auf einem guten Wege.
Wir müssen aber weitergehen. Wir haben verfahrensrechtliche – Bußgelder – und materiell-rechtliche Maßnahmen ergriffen. Ich will sie nicht alle aufzählen, aber ich nenne zum Beispiel die Umsatzsteuernachschau, die wir eingeführt haben. Dadurch haben die Finanzämter die Möglichkeit, ziemlich zeitnah zu prüfen und Scheinunternehmen aufzudecken.“ (a.a.O., S. 19007 f., Fritz Güntzler – CDU/CSU).

Oder:

„Alle Arten von Steuerbetrug, ob Cum/Ex, Cum/Cum, Cum-Fake oder jetzt eben die Umsatzsteuerkarusselle, haben eins gemeinsam: Sie gehören mit allen Mitteln bekämpft, und zwar maximal schnell und auch maximal konsequent.“ (a.a.O., S. 19010, Markus Herbrand – FDP).

Oder:

„… das Wichtigste bei diesen Umsatzsteuerkarussellgeschäften ist, diese aufzudecken. Das ist gar nicht so einfach. Der Kollege Güntzler hat es ja beschrieben; ich will es wiederholen. Wenn zum Beispiel eine Firma aus den Niederlanden – er hat es erwähnt, dann erwähne ich das auch – eine Ware nach Deutschland liefert, ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung. Insofern muss die niederländische Firma keine Mehrwertsteuer abführen.
Die deutsche Firma ist aber die Betrugsfirma und führt überhaupt keine Steuer ab, sondern verkauft die Ware gleich wieder weiter. Derjenige, der in Deutschland diese Ware kauft – das kann ein ganz unbescholtener Unternehmer sein –, macht den Vorsteuerabzug geltend – das heißt, er lässt sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer erstatten – und verkauft sie dann weiter, zum Beispiel wieder in die Niederlande. Das heißt, wenn bei der Firma in Deutschland, die vielleicht nach drei Monaten in der Insolvenz ist oder ihren Sitz ins Ausland verlegt hat, Betrug begangen wird, muss man erst mal herausfinden, dass es überhaupt ein Missing Trader ist. Das ist die Herausforderung bei diesem Thema.
Wir haben einige Dinge auf den Weg gebracht. Es sind Datenbanken beim BZSt eingerichtet worden, wo alle Umsatzsteuerbetrugsfälle kenntlich gemacht werden, sodass man schnell reagieren kann. Dort gibt es auch eine Zentralstelle für Umsatzsteuersonderprüfungen. Wir müssen die Fahnder und die Finanzämter in die Lage versetzen, diese Karussellgeschäfte, diese Reihengeschäfte schnell zu erkennen. Das ist die Herausforderung in den nächsten Monaten für uns als Deutscher Bundestag: dass wir sie in ihren Möglichkeiten der Fahndung stärken.
Ich glaube, langfristig – da gebe ich Ihnen recht – muss man auf das Reverse-Charge-Verfahren europaweit umswitchen, aber dazu bedarf es europaweit dieser Möglichkeiten und Voraussetzungen. Deswegen sollten wir die Ratspräsidentschaft nutzen, genau dies einzuführen und damit den Umsatzsteuerbetrug aktiv zu bekämpfen.“ (a.a.O., S. 19012, Sebastian Brehm – CDU/CSU).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
 


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