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Ausgabe 1/2020

Beiträge

Richterin am Landgericht Dr. Mirja Feldmann, Bundesanwaltschaft Karlsruhe
Transparenz statt Mündlichkeit, Konzentration von Verhandlungsstoff statt von Verhandlungstagen!

Rechtsanwalt Dr. Tobias Pielow, Frankfurt a. M.
Über die Berücksichtigung der poena naturalis im Ordnungswidrigkeitenrecht

Staatsanwalt Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), Bremen
Zu den Mitteilungspflichten und -befugnissen von Postdienstmitarbeitern an Ermittlungsbehörden gemäß § 39 PostG im innerdeutschen Postverkehr
 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Richter am Landgericht Dr. Markus Ebner, LL.M., Nürnberg
Steuerstrafrecht – Verbrauchsteuern und Zoll
 

Entscheidungen

  • BGH 25.7.2019 – 1 StR 230/19 Beihilfe zur Steuerhinterziehung (mit Anm. Pflaum)
  • BGH 5.6.2019 – 1 StR 208/19 Vermögensvorteil bei Umsatzsteuerhinterziehung
  • BGH 5.9.2019 – 1 StR 99/19 Keine kumulative Einziehung des Wertes der Bestechungsleistungen und ersparter Einkommensteuer (mit Anm. Tschakert)
  • BGH 31.7.2019 – 2 StR167/19 Einziehung gegen Nebenbeteiligte
  • BGH 7.8.2019 – 3 StR 267/19 Vermögensschaden bei Verrechnung
  • BGH 8.10.2019 – 5 StR 420/19 Eingabe erschlichener PIN-Codes in Spielautomaten)
  • BGH 15.8.2019 – 5 StR 204/19 Unrichtige Wiedergabe in Jahresabschluss
  • BGH 25.4.2019 – 1 StR 427/18 Untreuerelevanter Vermögensschaden durch Derivatabschlüsse
  • BGH 21.8.2019 – 1 StR 225/19 Erlangtes „Etwas“ und Zumessung der Geldbuße
  • LG Köln 11.6.2019 – 109 KLs 3/18 Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Vermittlung von „Offshore-Gesellschaften“ (mit Anm. Niemann)
  • LG Nürnberg-Fürth 21.8.2019 – 18 Qs 33/19 Nachholung der gebotenen Anhörung bei Auswechslung des Haftgrundes (LS)

 

wistra aktuell

 

Bericht aus der Gesetzgebung

  • Entwurf zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes

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Beiträge

Dr. Mirja Feldmann
Transparenz statt Mündlichkeit, Konzentration von Verhandlungsstoff statt von Verhandlungstagen!
Mit Blick auf die immer wieder auch politisch betonte Notwendigkeit einer weiteren Effektivierung der Hauptverhandlung, vor allem im Bereich der sog. Umfangsverfahren, schlägt die Verfasserin eine tiefgreifende Reform des Selbstleseverfahrens (§ 249 Abs. 2 StPO) vor; eine Idee, die auch Eingang in den im Februar 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag gefunden hat. Unter Darstellung bestehender Defizite und Probleme der Einführung von Urkunden im Wege der Selbstlese – Ausnahmecharakter, Frage der unterbrechungsfristwahrenden Wirkung einzelner Verfahrensschritte, Problematik fremdsprachiger Urkunden bzw. Verfahrensbeteiligter sowie der fehlenden Freistellung für Schöffen etc. – wird ein Vorschlag zur Neuregelung des Selbstleseverfahrens sowie zu flankierenden Regelungen im GVG und DRiG entwickelt. Grundansatz ist eine moderne Interpretation der Verfahrensmaximen unter Rückführung auf deren Kerngedanken: Der Mündlichkeitsgrundsatz soll, soweit er als Vehikel für die Wahrung der Öffentlichkeit fungiert, im Sinne einer (echten) Transparenzmaxime verstanden werden. Bei der Konzentrationsmaxime wird ein Paradigmenwechsel weg von der starren Fixierung auf Verhandlungstage hin zu konzentrierter inhaltlicher Verfahrungsförderung propagiert.

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Dr. Tobias Pielow
Über die Berücksichtigung der poena naturalis im Ordnungswidrigkeitenrecht
Der Beitrag reflektiert die Möglichkeit einer Anwendung des in § 60 StGB normierten poena naturalis-Grundsatzes auf den Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und nimmt dabei auch die Besonderheit der Verbandsgeldbuße mit in den Blick. Dabei zeigt sich, dass auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten Fälle denkbar sind, in denen der Zweck einer Geldbuße durch die schweren Folgen einer Ordnungswidrigkeit als ausreichend kompensiert, eine Geldbuße mithin als verfehlt angesehen werden müssen, wobei hierunter, ähnlich wie im Kontext des § 60 StGB, auch materielle Schäden oder finanzielle Vermögenseinbußen von einigem Gewicht gefasst werden müssen. Da eine analoge Anwendung des § 60 StGB aufgrund der systematischen Differenz der Sanktionsregime ausscheidet, verbleibt den Staatsanwaltschaften und Gerichten hinsichtlich einer Berücksichtigung entsprechender Übel de lege lata der gerichtlich nicht überprüfbare Weg einer Verfahrenseinstellung gemäß § 47 OWiG.

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Dr. Niclas-Frederic Weisser
Zu den Mitteilungspflichten und -befugnissen von Postdienstmitarbeitern an Ermittlungsbehörden gemäß § 39 PostG im innerdeutschen Postverkehr
Der Verfasser geht auf die aktuell in der Praxis erheblich diskutierte Fragestellung ein, unter welchen Voraussetzungen im innerdeutschen Postverkehr Mitteilungspflichten bzw. Mitteilungsbefugnisse von Postdienstmitarbeitern gegenüber den Ermittlungsbehörden nach dem Postgesetz bestehen, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Hinweise auf potentiell strafbare Inhalte von Postsendungen erlangen. Weiterhin werden die Konsequenzen einer Weitergabe von Informationen ohne Befugnis und schlussendlich umfangreich die Frage einer Reformbedürftigkeit des Postgesetzes diskutiert.

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