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Koalitionsvertrag

aus wistra 5/2025

Der Anfang April veröffentlichte Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode hat auch wirtschaftsstrafrechtliche Bezüge, etwa betreffend das Recht der Vermögensabschöpfung: „Wir regeln, dass beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt, und setzen die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung um“. Geplant ist ferner eine Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz. Zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und einer zügigen Verfahrensführung sei zudem eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung unumgänglich, weshalb eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder eingesetzt werden soll. Umweltkriminalität wird als eines der wichtigsten Betätigungsfelder für die Organisierte Kriminalität definiert. In einem Nationalen Aktionsplan hat man sich auf Ziele und Maßnahmen für eine verstärkte Bekämpfung von Umweltkriminalität verständigt.

Ausführlich zu den Vereinbarungen Busch im Bericht aus der Gesetzgebung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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