Die Europäische Kommission hat gegen den Halbleiterhersteller Intel eine Geldbuße in Höhe von rund 376,36 Millionen Euro wegen eines zuvor festgestellten Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Computerchips verhängt. Bereits im Jahr 2009 hatte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegen das Unternehmen verhängt, nachdem sie festgestellt hatte, dass Intel seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht habe. Die Entscheidung der Kommission stützte sich auf die Feststellung, dass Intel zwei spezifische Formen rechtswidriger Praktiken begangen hatte.
Im Jahr 2022 erklärte das Gericht der Europäischen Union den Beschluss der Kommission von 2009, insbesondere die Feststellung der Kommission in Bezug auf die Praxis von Intel zu bedingten Rabatten, teilweise für nichtig. Gleichzeitig bestätigte das Gericht, dass die reinen Beschränkungen von Intel einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach den Wettbewerbsregeln der Union darstellten.
Im Anschluss an dieses Urteil hat die Kommission am 22.9.2023 einen neuen Beschluss erlassen, mit dem Intel nur wegen der reinen Beschränkungen eine Geldbuße verhängt wird. Diese Beschränkungen seien zwischen November 2002 und Dezember 2006 erfolgt und hätten Zahlungen von Intel an die Computerhersteller HP, Acer und Lenovo umfasst, um die Markteinführung bestimmter Produkte mit x86-Prozessoren der Wettbewerber zu stoppen oder zu verzögern und die Absatzkanäle für diese Produkte einzuschränken.
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