Logo C.F. Müller
Nach Bundestag stimmt auch Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz zu

Einen Tag nach dem Deutschen Bundestag hat am 12.5.2023 auch der Bundesrat dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ zugestimmt. Der Bundestag hatte bereits am Tag zuvor den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das Gesetz regelt unter anderem den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien,  aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben. Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen interne Anlaufstellen schaffen, zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. 

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Zum weit überwiegenden Teil soll es einen Monat danach in Kraft treten - möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.

PDF-Download von der Website des Deutschen Bundesrates: 
Beschlussvorlage mit den Änderungen an dem am 16. Dezember 2022 beschlossenen Gesetz  
 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite