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Langjährige Haftstrafe wegen Betrugs mit Corona-Testzentren

Die 48. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am 27.3.2023 einen 47-jährigen Berliner wegen Betrugs in 67 Fällen unter Einbeziehung der Strafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Darüber hinaus hat das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von mehr als 9,6 Millionen Euro angeordnet. Laut Pressemitteilung habe das Gericht festgestellt, dass der Angeklagte in einem Online-Verfahren mehrere Corona-Testzentren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin registrieren ließ. Dort seien aber entweder gar keine Tests durchgeführt oder weniger als die abgerechneten Tests erbracht worden.

Die mitangeklagte Schwester des Angeklagten habe unter anderem ihr Konto zur Durchführung der Tat zur Verfügung gestellt und wurde wegen Beihilfe zum Betrug in 17 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung verurteilt. Gegen die Schwester ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von mehr als 2,4 Millionen Euro an. 

Az.: 548 KLs 6/22 

Zur vollständigen Pressemitteilung des Landgerichts Berlin


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