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Regierung lehnt Gesetzentwurf zu organisierter Steuerhinterziehung ab

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundesrats für ein „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung“ in einer Stellungnahme abgelehnt. Für die vom Ländergremium geforderte verbesserte Aufklärung von bandenmäßig organisierten Steuerstraftaten durch erweiterte Möglichkeiten zur Telefonüberwachung werde sie bis Ende des Jahres 2022 einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser solle bereits im Koalitionsvertrag zur stärkeren Bekämpfung der organisierten Steuerkriminalität vorgesehene Aspekte beinhalten, Informationsmöglichkeiten verbessern und Ermittlungsbehörden stärken.

In der Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrates heißt es, die organisierte bandenmäßige Steuerhinterziehung sei nach bisherigem Recht nur dann aufgrund der schwerwiegenden Tatbegehung mit einem regelmäßig erhöhten Strafmaß verbunden, wenn sie die Verkürzung oder Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteuern betreffe. Die organisierte Steuerhinterziehung sei jedoch längst nicht mehr auf Taten wie Umsatzsteuerkarusselle oder Alkohol- und Zigarettenschmuggel beschränkt. Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen würden durch professionelle Marktteilnehmer wie internationale Investmentbanken systematisch geplant und durchgeführt, die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwere die Aufklärung der Taten. Die Länderkammer hatte deshalb verlangt, die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung auszuweiten und deren bisherige Beschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuerdelikte wegfallen zu lassen.

PDF-Download des Gesetzentwurfs mit Stellungnahme der Bundesregierung (Link zur Website des Deutschen Bundestages)


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