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Bundesrat fordert höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung

Der Bundesrat hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen, nach dem die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung erhöht und die Aufklärung solcher Straftaten verbessert werden sollen. 
So drohe eine erhöhte Strafe bisher nur, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern wie bei organisiertem Zigarettenschmuggel oder Umsatzsteuerkarussellen gehe. Es müssten jedoch auch Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen ausreichend geahndet werden. Auch sie würden durch professionelle Täter systematisch geplant und in konspirativer, teils internationaler Zusammenarbeit durchgeführt. Die hochprofessionelle und konspirative Kooperation der Tätergruppen mit verschachtelten Gesellschaftsstrukturen, der Verlegung von Organisationseinheiten ins Ausland, Einschaltung von Treuhändern und weiteren Serviceprovidern erschwere die Aufklärung der Taten. Dies führe nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Zum Download des Gesetzentwurfs von der Website des Deutschen Bundesrates


Verlag C.F. Müller

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