Dem Bundestag ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes zugegangen, den der Deutsche Bundesrat Ende Juni verabschiedet hatte und der die Ahndung von Cum-Ex-Straftaten erleichtern soll.
In der Begründung heißt es, die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals habe aufgezeigt, dass die derzeitige Regelung der Verschwiegenheitspflicht in § 10 des Börsengesetzes nicht mehr zeitgemäß sei und vor allem die nachträgliche Besteuerung sowie Ahndung massiv beeinträchtige. Kern des Gesetzentwurfes ist deshalb die Streichung von § 10 Absatz 3 des Börsengesetzes, da die Regelung dazu führe, dass Börsen und Börsenaufsichtsbehörden der Länder den Finanzbehörden konkrete Tatsachen nicht mitteilen dürften, obwohl sie für die Aufarbeitung und Ahndung der Cum-Ex-Sachverhalte mitunter entscheidend seien.
Finanzbehörden sollten deshalb künftig die Möglichkeit erhalten, Informationen schon dann von den Normadressaten von § 10 des Börsengesetzes abrufen zu können, soweit die Kenntnis dieser Informationen erforderlich sei.
PDF-Download des Gesetzentwurfs von der Website des Deutschen Bundestages