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Gesetz soll Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten erschweren

Der Deutsche Bundesrat hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen zur Änderung des Börsengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel des „Gesetzes zur Änderung der Verschwiegenheitspflicht nach dem Börsengesetz“ ist es, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels zu schützen.
Die Aufarbeitung des CumEx-Skandals habe gezeigt, dass die derzeitige Regelung der Verschwiegenheitspflicht in § 10 des Börsengesetzes nicht mehr zeitgemäß sei. Vorgesehen ist deshalb die Streichung von § 10 Absatz 3 des Börsengesetzes, verbunden mit einer geringfügigen Ergänzung von § 10 Absatz 1 des Börsengesetzes. Laut Begründung führe dies zu einer deutlichen Absenkung der materiellen Hürden für einen Informationszugriff der Finanzbehörden insbesondere bei den Börsen und Börsenaufsichtsbehörden.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfasst und dann beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Weitere Informationen und Möglichkeit zum PDF-Download des Gesetzentwurfs auf der Website des Deutschen Bundesrates


Verlag C.F. Müller vom 25.6.2021

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