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BZSt leitet Steuerdaten aus Dubai an Länderbehörden weiter

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat heute im Februar 2021 von einem Informanten erworbene Steuerdaten aus Dubai zur Prüfung an die obersten Finanzbehörden der Bundesländer übermittelt. Die Finanzbehörden der Länder könnten die Daten nun auf steuerstrafrechtliche Aspekte prüfen und gegebenenfalls über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entscheiden.
Laut Pressemitteilung hatte das (BZSt) im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstmals eigenständig Daten erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. In dem Fall gehe es um umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen, die über Vermögen in Dubai verfügten. Die Auslandsdaten wird das BZSt laut Präsidentin Maren Kohlrust-Schulz im Wege des internationalen Informationsaustauschs den betroffenen Ländern zur Verfügung stellen.

Zur vollständigen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen

 


Verlag C.F. Müller vom 16.6.2021

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