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Ausgabe 4/2021

Beiträge

Professor Dr. Hans Achenbach, Universität Osnabrück
Das Gesicht des deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrechts nach dem „GWB-Digitalisierungsgesetz“ vom Januar 2021

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Anneke Petzsche, M.Sc. (Oxford), Humboldt-Universität zu Berlin
10 Jahre UK Bribery Act – Eine Bestandsaufnahme der Bedeutung des britischen Korruptionsstrafrechts für Unternehmen weltweit

Rezensionen

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Rezension: Udo Wackernagel, Investmentuntreue – Untreue bei Anlagegeschäften, Nomos-Verlag Baden-Baden 2019

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Rezension: Jana Höhme, Untreuerelevante Pflichtwidrigkeit bei Risikogeschäften – Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Finanzkrise am Beispiel der Untreue, LIT Verlag Berlin 2019

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwälte Dr. Bernd Groß/Dr. Björn Kruse, Frankfurt am Main
Compliance – Fraud – Investigation

Entscheidungen

  • BVerfG 28.12.2020 – 2 BvR 211/19 Unverhältnismäßigkeit der Auferlegung von Verfahrenskosten (LS)
  • BGH 16.12.2020 – 6 StR 224/20 Tateinheit bei Beihilfe
  • BGH 16.9.2020 – 1 StR 275/20 Konkurrenzverhältnis der Taten des mittelbaren Täters
  • BGH 19.11.2020 – 4 StR 387/20 Berücksichtigung einer Bonuszahlung (Anm. Corsten)
  • BGH 14.10.2020 – 1 StR 33/19 Beweiswürdigung bzgl. Stellung als faktischer Geschäftsführer
  • BGH 21.7.2020 – 5 StR 146/19 Missbrauch von Ausweispapieren mittels Kopie
  • BGH 4.11.2020 – 2 StR 32/20 Einwirken auf einen bereits manipulierten Börsenpreis
  • BGH 16.12.2020 – 2 StR 299/20 „Offenkundiger Mangel“ der Verteidigung
  • BGH 11.11.2020 – 5 StR 197/20 Beruhen bei unterlassener Bescheidung eines Widerspruchs gegen das Selbstleseverfahren
  • KG 7.9.2020 – 5 Ws 105/19, 161 AR 146/19 Entreicherung nach Anordnung der (Wertersatz-)Einziehung (mit Anm. Rettke)

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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten

Bericht aus der Gesetzgebung

  • Gesetz zu Betrug und Fälschung hinsichtlich unbarer Zahlungsmittel
  • Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche

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Beiträge

Prof. Dr. Hans Achenbach
Das Gesicht des deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrechts nach dem „GWB-Digitalisierungsgesetz“ vom Januar 2021
Das auf der so genannten ECN+-Richtlinie vom Dezember 2018 beruhende, am 18.1.2021 verkündete GWB-DigitalisierungsG hat die äußere Gliederung des deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrechts einschließlich des Standorts von ganz oder im Wesentlichen unveränderter Vorschriften völlig neu geordnet, bringt aber auch durchgreifende inhaltliche Neuerungen. Der Beitrag richtet sein Augenmerk auf die Geldbußzumessung und die Verfolgungsverjährung, er gibt einen Überblick über das erstmals gesetzlich geregelte Kronzeugenprogramm und widmet sich dem Wandel des Verhältnisses von Kartellbehörde und Staatsanwaltschaft im Verfahren nach Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid sowie der Ausweitung der besonderen Ermittlungsbefugnisse im kartellrechtlichen Verwaltungs- und Bußgeldverfahren.

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Dr. Anneke Petzsche
10 Jahre UK Bribery Act – Eine Bestandsaufnahme der Bedeutung des britischen Korruptionsstrafrechts für Unternehmen weltweit
Das Antikorruptionsstrafrecht in Großbritannien wurde durch den UK Bribery Act 2010 umfassend reformiert und gilt seither als eines der strengsten weltweit. Neben den Individualverantwortlichen sind gerade Unternehmen im Blick der Reform, deren strafrechtliche Verantwortung nach britischem Recht durch das Unternehmen selbst oder abgeleitet durch bestimmte Führungspersonen begründet werden kann. Vor dem Hintergrund der nunmehr fast zehnjährigen Geltung arbeitet der Beitrag die Bedeutung des UK Bribery Acts für unternehmerische Tätigkeit weltweit heraus, in dem er sowohl die Strafbarkeitsvoraussetzungen als auch die Sanktionierung sowie alternative Mechanismen zur Verfahrensbeendigung durch Deferred Prosecution Agreements beleuchtet. Er bewertet die Strafbarkeitsrisiken als substanziell sowohl wegen der weiten Formulierung der Tatbestandsvoraussetzungen als auch wegen des extraterritorialen Anwendungsbereichs. Dieses Risiko wird jedoch durch relativ klare und umfangreiche rechtliche Vorgaben, beispielsweise zu den zu ergreifenden geeigneten Antikorruptionsmaßnahmen und Kooperationserfordernissen, ausbalanciert, aus denen sich bestimmte Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen ableiten lassen.

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