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Bundesrechnungshof (2020/2)

Aus wistra 4/2021

Auch der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich im Jahre 2020 mit wirtschafts- und steuerstrafrechtlich relevanten Themen befasst. Hiernach würden Zoll- und Steuerbehörden von Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten. Vielmehr bestünden sie auf ihre jeweilige Datenhoheit; so würden Daten nicht vorbehaltlos ausgetauscht, sondern teilweise zurückgehalten. Der BRH habe die Zusammenarbeit von Zoll- und Steuerbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung geprüft und den Deutschen Bundestag dazu beraten. Er habe festgestellt, dass der Datenaustausch zwischen den Behörden rechtlich und technisch erhebliche Mängel aufweist. Es fehle schon die technische Infrastruktur, um die gesetzlich geforderte Zusammenarbeit effektiv umzusetzen. Die beteiligten Behörden von Zoll und Steuern hätten keine gemeinsame Plattform, über die sie sich informieren und Daten sicher austauschen können. Im Ergebnis würden Daten z.B. persönlich auf Speichermedien übergeben oder ausgedruckt, in Papierform verschickt und beim Empfänger wieder digitalisiert. Daher sei nicht auszuschließen, dass in vielen Fällen auf den notwendigen Datenaustausch verzichtet wird. Der BRH hält es für dringend geboten, die gesetzlich geforderte Zusammenarbeit der Zoll- und Steuerbehörden nachhaltig zu verbessern.

Im Einzelnen führt der BRH – zusammenfassend – aus:

  • So sind bei Prüfungen und zur Bearbeitung der Hinweise aus der Bevölkerung und den Behörden regelmäßig Daten personalintensiv aus vielen unterschiedlichen Datenbanken händisch abzufragen. Die FKS erhält daneben sehr viele abzuarbeitende Eingänge bzw. Meldungen, die differenzierte Abfragen erforderlich machen. Regelmäßig sind z.B. Daten bei der Deutschen Rentenversicherung, der Sozialkasse Bau, der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, der Knappschaft, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und dem BZSt abzurufen. Zusätzlich müssen Daten aus dem Handelsregister, Insolvenzbekanntmachungen im Justizportal und Meldedaten aus den Melderegistern ausgewertet werden. Es stellt eine erhebliche Arbeitserleichterung dar, wenn automatisierte Schnittstellen zu diesen Datenbanken eingerichtet werden.
  • Stehen alle relevanten Daten umgehend zur Verfügung, werden betroffene Unternehmer keinen Doppelprüfungen unterzogen. Auch können einzelne Taten einem Gesamtkomplex zugeordnet und als solche verfolgt werden. Dies waren wesentliche Gründe für den Gesetzgeber, die gesetzlichen Grundlagen für die Datenbank ProFiS zu schaffen.
  • Eine beschleunigte Auswertung ist gerade bei organisierten Formen der Schwarzarbeit dringend erforderlich. So agieren beispielsweise Servicefirmen oft nur wenige Monate, in denen sie bereits erhebliche Steuer- und Abgabenausfälle verursachen.
  • Auch sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, verfahrenserhebliche Daten gemeinsam zu aktualisieren.
  • Nicht zuletzt sollte die Datenbasis für ein reaktionsschnelles Risikomanagement zur Verfügung stehen, ohne dass händische Einzelabrufe aus verschiedenen Datenbanken erforderlich sind.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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