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Ausgabe 3/2021

Beiträge

Referendarin Maxi Schäfer, Berlin
Das neue Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – ein Paradigmenwechsel innerhalb des deutschen Strafrechts?

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Mag. iur. Simon Fehrenbach, Heidelberg
Das neue „Verbandssanktionengesetz“ – Was lange währt, wird endlich gut?

Erster Staatsanwalt Sebastian Lückhoff, Mannheim
Rechtsprechungsübersicht: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M., Düsseldorf/Frankfurt
Geldwäsche
 

Entscheidungen

  • BVerfG 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 Akteneinsicht im Bußgeldverfahren (LS)
  • BGH 23.4.2020 – 1 StR 15/20 Ausgleich für fehlende Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung
  • BGH 10.11.2020 – 5 StR 410/20 Beschwer bei Einziehungsentscheidung (LS)
  • BGH 19.11.2020 – 4 StR 387/20 Berücksichtigung einer Bonuszahlung bei Einziehung
  • BGH 19.8.2020 – 5 StR 558/19 Einziehung bei Abrechnungsbetrug (Anm. Rettke)
  • BGH 29.10.2020 – 1 StR 344/20 Zum Merkmal der Gewerbsmäßigkeit
  • BGH 10.6.2020 – 5 ARs 17/19 Rechtsschutz gegen Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO
  • OLG Celle 17.8.2020 – 4 Ws 6/20 Wertersatzeinziehung bei Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot
  • KG 30.9.2020 – 4 Ws 46/20, 161 AR 97/20 „Herrühren“ bei selbständiger Einziehung
  • OLG Köln 3.7.2020 – III-1 RBs 171/20 Leichtfertige Nichtmeldung an das Transparenzregister
  • AG Fürth 16.11.2020 – 441 Ls 951 Js 163194/18 (2) Selbständiges Einziehungsverfahren bei einer unterbliebenen gerichtlichen Entscheidung (LS)
  • LG Aachen 16.11.2020 – 86 Qs-302 Js 736/20-19/20 Beschlagnahme von Akten des Finanzamts
  • LG Berlin 27.7.2020 – 506 Qs 57/20 Tatverdacht im Zeitpunkt der Beschlagnahme

 

wistra aktuell

 

Bericht aus der Gesetzgebung

  • Strafrechtliche Änderungen im Jahressteuergesetz 2020
  • GWB-Digitalisierungsgesetz

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Beiträge

Maxi Schäfer
Das neue Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – ein Paradigmenwechsel innerhalb des deutschen Strafrechts?
Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich Verbände durch den im Juni 2020 beschlossenen Gesetzesentwurf des VerSanG künftig auch Kriminalstrafen gegenübersehen, und gibt ferner einen Ausblick auf die Auswirkungen des Entwurfs für die konzernintegrierte Tätergesellschaft. Er legt dar, dass die Einführung eines Unternehmensstrafrechts mit strafrechtdogmatischen Anforderungen in Einklang steht, hebt zugleich jedoch hervor, dass die Entwurfsverfasser – zumindest nach ihrer eigenen Einschätzung – einen anderen Weg als den des Strafrechts für die Neugestaltung der Unternehmenssanktionierung gegangen sind. Anhand der Regelungen zur (konzern-)umsatzabhängigen Bußgeldbemessung, zur Ausfallhaftung sowie zum Beschlagnahmeschutz wird aufgezeigt, dass Konzernstrukturen zwar auf materiell-rechtlicher, nicht jedoch auf verfahrensrechtlicher Ebene Berücksichtigung finden. Der Beitrag weist daher auf zu erwartende Gerechtigkeitsdefizite hin. Die Verfasserin plädiert dafür, das europäische Konzept der wirtschaftlichen Einheit für die Novellierung der Unternehmenssanktionierung zum Vorbild zu nehmen und dieses an nationale strafrechtsdogmatische sowie verfassungsrechtliche Grundsätze anzupassen.

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Simon Fehrenbach
Das neue „Verbandssanktionengesetz“ – Was lange währt, wird endlich gut?
Der Beitrag erörtert den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (Verbandssanktionengesetz – VerSanG), bei dem allerdings der Bundesrat noch erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht. Das VerSanG stellt nach Ansicht des Verfassers keine bloße Erweiterung des bestehenden Ordnungswidrigkeitenrechts dar, sondern begründet ein neues kriminalstrafrechtliches Sanktionssystem für Verbände. Der Gesetzgeber würde durch den Erlass des Gesetzes ein neues Strafrechtssubjekt schaffen, dem die entsprechenden Beschuldigtenrechte zuzukommen haben. Die Subjektstellung des beschuldigten Verbandes und die Rechte seines Verteidigers respektiere das VerSanG, insbesondere im Bereich der Regelungen zu den verbandsinternen Untersuchungen, indes nicht durchweg konsequent.

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Sebastian Lückhoff
Rechtsprechungsübersicht: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Vergehen gemäß § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) kam es in jüngster Vergangenheit zu einigen bemerkenswerten Entscheidungen, die teils von erheblicher Bedeutung für die Praxis sind. Der Beitrag skizziert die wichtigsten Entscheidungen und ordnet sie ein, wobei der Autor auch kritische Bemerkungen einfließen lässt. Vorgestellt werden Entscheidungen, die u.a. die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift, Konkurrenzfragen, den Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft sowie die Verjährung von Taten nach § 266a StGB betreffen. Weitere Entscheidungen betreffen das Doppelverwertungsverbot, die Einziehung von Wertersatz bei Organen juristischer Personen und die Strafbarkeit eines Strohmanns.
Die Senate des Bundesgerichtshofs haben in den letzten drei Jahren einige bemerkenswerte, teilweise vielbeachteten Entscheidungen zu Vergehen nach § 266a StGB getroffen. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über diese Entscheidungen geben, die teilweise mit nicht unerheblichen Auswirkungen für die Praxis verbunden sind.

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