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Modeunternehmen Guess muss wegen Geoblocking Geldbuße zahlen

Die Europäische Kommission hat gegen das Bekleidungsunternehmen Guess eine Geldbuße in Höhe von 39,8 Millionen Euro verhängt. Guess hatte nach Erkenntnissen der Kommission durch so genanntes Geoblocking Online-Werbung und Online-Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten verhindert und damit gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen. Laut Pressemitteilung der Kommission hat das Unternehmen in den Vertriebsvereinbarungen mit Einzelhändlern die Werbung und den Verkauf über Grenzen hinweg untersagt. So habe Guess künstlich hohe Endkundenpreise aufrechterhalten, insbesondere in den mittel- und osteuropäischen Ländern.
Den im EWR ansässigen Unternehmen sei es zwar grundsätzlich erlaubt, ihr Vertriebssystem nach eigenen Wünschen zu gestalten. Zulässig seien auch selektive Vertriebssysteme, in denen die Produkte nur von vorab ausgewählten, zugelassenen Verkäufern verkauft werden dürfen. Gleichzeitig hätten Verbraucher aber das Recht, Waren bei jedem von einem Hersteller zugelassenen Händler zu erwerben, auch wenn dieser in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sei. Gleichzeitig müsse es den Einzelhändlern freistehen, die unter den Vertriebsvertrag fallenden Produkte über das Internet anzubieten, für sie auch in anderen Mitgliedstaaten zu werben und sie grenzüberschreitend zu verkaufen.
Guess hat laut der Pressemitteilung über seine rechtlichen Verpflichtungen hinaus mit der Kommission zusammengearbeitet, die Geldbuße wurde deshalb um 50 Prozent ermäßigt.


Verlag C.F. Müller

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