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Maßnahmen gegen Mehrwertsteuer-Betrug im Online-Handel

Die EU-Finanzminister haben sich gestern auf von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Maßnahmen geeinigt, um die Mehrwertsteuer-Vorschriften für den Online-Warenhandel zu vereinfachen. Ziel der Maßnahmen ist es laut Pressemitteilung der Kommission, den Mitgliedstaaten zu helfen, die fünf Milliarden Euro Steuern einzuziehen, die ihnen jedes Jahr in dieser Branche entgehen. Bis 2020 rechnet die Kommission mit einem Anstieg auf sieben Milliarden Euro.
Hintergrund: Unternehmen aus Drittländern können über Online-Marktplätze an Verbraucher in der EU verkaufen, für die Steuerbehörden kann es jedoch schwierig sein, die fällige Mehrwertsteuer zu erheben. Die Vorschriften regeln, welche Art von Aufzeichnungen Plattformen führen müssen, die Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU unterstützen. Die Online-Marktplätze sollen somit zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen.

 

Pressemitteilung der Kommission mit ausführlicheren Informationen


Verlag C.F. Müller

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