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EU-weit einheitlicher Schutz für Whistleblower beschlossen

Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich gestern vorläufig auf Standards für den Schutz von Whistleblowern geeinigt. Neue Vorschriften sollen Hinweisgebern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden künftig, in der ganzen EU einheitlich hohen Schutz garantieren. Bisher ist der Schutz von Hinweisgebern uneinheitlich geregelt, die meisten Länder gewähren nur teilweisen Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern.
Die neuen Vorschriften decken ein breites Spektrum an EU-Rechtsbereichen ab, unter anderem die Geldwäschebekämpfung, die Unternehmensbesteuerung, den Datenschutz sowie die Lebensmittel- und Produktsicherheit, den Mitgliedstaaten steht es frei, diese Vorschriften auf andere Bereiche auszuweiten. Die Kommission empfiehlt ihnen, ausgehend von folgenden Prinzipien umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen:

  • Klare Meldeverfahren und Pflichten für Arbeitgeber
  • Sichere Meldekanäle für interne und externe Berichterstattung
  • Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien

Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat förmlich gebilligt werden.
 


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