Die Europäische Kommission hat heute wegen eines Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Laut einer Mitteilung der Kommission habe das Unternehmen in den Jahren 2006 bis 2016 durch restriktive Klauseln in Verträgen mit Websites Dritter verhindert, dass Wettbewerber Werbeanzeigen auf diesen Websites platzieren konnten und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
2006 habe Google Ausschließlichkeitsklauseln in seine Verträge aufgenommen, denen zufolge Publisher auf ihren Suchergebnisseiten keine Werbeanzeigen von Konkurrenten platzieren durften. Ab März 2009 seien diese Ausschließlichkeitsklauseln schrittweise durch Klauseln über die sogenannte „Prämium-Platzierung“ ersetzen worden, die die Publisher verpflichtet hätten, die rentabelsten Flächen auf ihren Suchergebnisseiten den Anzeigen von Google vorzubehalten und eine Mindestzahl von Google-Anzeigen zu platzieren. So sei verhindert worden, dass Google-Konkurrenten ihre Suchmaschinenwerbung an den besten Stellen der Ergebnisseiten platzieren konnten. Zudem habe Google Klauseln in die Vereinbarungen aufgenommen, nach denen Publisher erst nach schriftlicher Zustimmung von Google verändern durften, wie Suchmaschinenwerbung von Google-Konkurrenten angezeigt wurde. So habe Google kontrollieren können, wie interessant die Anzeigen von Konkurrenten waren und wie häufig sie angeklickt wurden.
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