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Regierung berichtet über Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2018


Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit berichtet. Danach fanden im vergangenen Jahr 53.491 (2017: 52.209) Arbeitgeberprüfungen statt. Eine Differenzierung nach Prüfungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG sei bei der statistischen Erfassung dabei nicht vorgesehen.
Insgesamt wurden laut Regierung 139.470 (2017: 134.045) Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach dem MiLoG, AEntG, und AÜG insgesamt 4.573 (2017: 4.736).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen gab es 2018 im Personenbeförderungsgewerbe mit dem Schwerpunkt Taxigewerbe, im Bauhauptgewerbe mit den Schwerpunkten Trocken- und Montagebauarbeiten, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Gebäudereinigungsgewerbe sowie in der Arbeitnehmerüberlassung. Darüber hinaus erfolgte eine bundesweite Sonderprüfung in verschiedenen Branchen, die besonders von Mindestlohnverstößen betroffen sind.

PDF-Download der Antwort der Bundesregierung von der Homepage des Deutschen Bundestages


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