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Bundesrat billigt Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt, mit dem die EU-Richtlinie 2016/943 in deutsches Recht umgesetzt wird. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber zu schützen. Ausnahmen enthält es für Whistleblower, wenn diese Informationen veröffentlichen, um rechtswidrige Handlungen, berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken und die Aufdeckung zumindest auch von öffentlichem Interesse sein kann.

Weitere Informationen und Möglichkeit zum Download des Gesetzentwurfs auf der Homepage des Deutschen Bundesrates
 


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