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Regierung berichtet über Arbeit der Financial Intelligence Unit

Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke die Arbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU). Die Anfrage hatte Die Linke damit begründet, dass es durch die Verlagerung der FIU vom Bundeskriminalamt (BKA) zur Generaldirektion Zoll des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Rahmen der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Jahr 2017 nach ihrer Einschätzung zu „erheblichen Friktionen bei der Geldwäschebekämpfung in Deutschland“ gekommen sei. So hätten zum Beispiel Polizeibehörden der Länder die Qualität der von der FIU weitergeleiteten Analysen beanstandet.

Aus Sicht der Regierung betreffen die von den Fragestellern in Bezug genommenen Drucksachen Zeiträume und Situationsbeschreibungen des vergangenen Jahres, die in dieser Weise heute nicht mehr zuträfen. Die notwendige Verbesserung der Qualität von Analyseberichten sei von der FIU selbst bereits im vergangenen Jahr bestätigt worden. Seither seien in dem Zusammenhang vielschichtige Maßnahmen veranlasst worden. So würden seit Herbst 2018 Beschäftigte der FIU bei auf die Bekämpfung der Geldwäsche spezialisierten Organisationseinheiten der Polizeien im Rahmen von Hospitationen eingesetzt. Spezialisierte Beschäftigte der Länderpolizeien und des Zollfahndungsdienstes schulten zudem die Beschäftigten der FIU in Fragen der operativen Einzelfallanalyse. Auch sei mit den zuständigen Behörden der Länder ein kontinuierlicher Informationsaustausch zur Frage der Qualität von FIU-Analyseberichten etabliert worden.

 

Download der Antwort der Bundesregierung von der Homepage des Deutschen Bundestages


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