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Nur wenige Geldwäschemeldungen betreffen Edelmetalle

Von den im vergangenen Jahr erfolgten 77.252 Meldefällen für Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung hatten 175 Verdachtsmeldungen einen Bezug zu Edelmetallen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten gefragt, weshalb anonyme Edelmetallgeschäfte nach einem Referentenentwurf ab dem 10. Januar 2020 nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro statt bisher 10.000 Euro getätigt werden dürften. Trotz der vergleichsweise niedrigen Zahl der Verdachtsmeldungen erachtet die Bundesregierung eine Herabsetzung des Schwellenbetrages für die nach dem Geldwäschegesetz erforderliche Identifizierung des Vertragspartners für Pflichten im Risikomanagement für erforderlich, insbesondere um mögliche Umgehungsgeschäfte und die künstliche Aufsplittung von Transaktionen zu unterbinden. Der Handel mit Edelmetallen und insbesondere Gold sei wegen „seiner beliebigen Stückelung von Transaktionen ohne Wertverlust und die hohe Akzeptanz als Zahlungsmittelersatz besonders anfällig für Geldwäsche“.

 

PDF-Download der Antwort der Bundesregierung von der Website des Deutschen Bundestages.


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