Logo C.F. Müller
Regierung nennt Maßnahmen gegen Umsatzsteuerkarusselle

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion listet die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen gegen so genannte Umsatzsteuerkarusselle auf, die der Bund gemeinsam mit den Ländern, aber auch auf EU-Ebene erarbeitet und umgesetzt habe. Auf nationaler Ebene weist die Regierung insbesondere auf die Einführung der unangekündigten Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG) sowie die Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens für bestimmte Bereiche (§ 13bUStG) hin. Auch bei der Bekämpfung EU-weiter Umsatzsteuer-Betrugskarusselle arbeite Deutschland aktiv mit. Bedienstete des Bundeszentralamtes für Steuern leiteten bereits im vierten Jahr den Eurofisc-Arbeitsbereich „Missing Trader Intra-Community Fraud“ und koordinierten die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den anderen EU-Mitgliedstaaten.


PDF-Download der Antwort von der Website des Deutschen Bundestages


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite