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Gesetzentwurf soll Maßnahmen gegen Geldwäsche verschärfen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie eingebracht, nach dem unter anderem die Verschwiegenheitsverpflichtung der freien Berufe einschränkt und der Edelmetallhandel stärker reguliert werden soll.
Insbesondere im Bereich des Goldhandels finde ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10.000 Euro statt. Da sogar damit geworben werde, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden könne, soll die Schwelle nach dem Entwurf von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt werden.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung virtueller Währungen sollen Dienstleistungsanbieter in diesem Bereich künftig generell als geldwäscherechtlich Verpflichtete gelten. Insbesondere die Anonymität virtueller Währungen ermögliche potenziellen Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke. Zu den geldwäscherechtlich Verpflichteten sollen nach dem Gesetzentwurf künftig zudem Mietmakler gehören, ferner Kunsthändler, wenn die Transaktion mindestens 10.000 Euro beträgt. Die Beschränkung auf Barzahlungen soll aufgehoben werden.


PDF-Download des Gesetzentwurfs von der Website des Deutschen Bundestages


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