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Bundestag verabschiedet ARUG II mit Ergänzungen des Rechtsausschusses

Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2019 mit den Stimmen der Regierungskoalition den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung angenommen. Die EU-Richtlinie 2017 / 828 vom 17. Mai 2017 soll die langfristige Mitwirkung der Aktionäre fördern. Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht unter anderem eine Verbesserung der Möglichkeiten der börsennotierten Gesellschaften zur Kommunikation mit ihren Aktionären vor. Für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater werden im Aktiengesetz Transparenzpflichten verankert.
Der Rechtsausschuss hatte im Regierungsentwurf ergänzt, dass der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft ein „klares und verständliches System“ zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt, das mindestens folgende Angaben in Bezug auf Vergütungsbestandteile enthält:

  • Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
  • Festlegung einer Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder

 

PDF-Downloads des Gesetzentwurfs in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung von der Website des Deutschen Bundestages


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