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Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft im Jahr 2019 54.733 Arbeitgeber

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr 54.733 Arbeitgeber geprüft, etwas mehr als im Jahr 2018 (53.491). Die Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kontrolle von Mindestlöhnen. Eine Differenzierung nach Prüfungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) ist bei der statistischen Erfassung laut Bundesregierung nicht vorgesehen. Die Prüfungen der FKS umfasse bei jedem Arbeitgeber alle in Betracht kommenden Prüfaufträge. Die Zahl der aus den Prüfungen hervorgegangenen Ermittlungsverfahren ist laut der Antwort gegenüber dem Vorjahr ebenfalls gestiegen, von 139.470 im Jahr 2018 auf 146.296 im Jahr 2019. Auch die verhängten Geldbußen stiegen von 49,3 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 57,4 Millionen Euro im vergangenen Jahr.

PDF-Download der Antwort der Bundesregierung von der Website des Deutschen Bundestages
 


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