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EU-Kommission gibt Empfehlungen zu staatlichen Beihilfen

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten der Europäischen Union empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern und Gebieten, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen, keine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Auch für Unternehmen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden, sollten Beschränkungen gelten. Mit der gestern veröffentlichten Empfehlung wolle die Kommission den EU-Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand gegeben, wie sie finanzielle Unterstützungsmaßnahmen gestalten sollten, um eine missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern und die Schutzmechanismen gegen Steuermissbrauch in der gesamten EU zu stärken.
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, dass es vor dem Hintergrund staatlicher Beihilfen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie nicht hinnehmbar sei, dass Unternehmen, die öffentliche Unterstützung erhielten, mithilfe von Steueroasen Steuervermeidungspraktiken anwendeten. "Das wäre eine missbräuchliche Verwendung von nationalen und von EU-Mitteln, die zulasten der Steuerzahler und der Sozialversicherungssysteme ginge." Zusammen mit den Mitgliedstaaten wolle die Kommission dem einen Riegel vorschieben.


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