Logo C.F. Müller
Neues Gesetz soll Integrität in der Wirtschaft stärken

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt, von dem sie sich die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion auf Unternehmenskriminalität erhofft. Die Höchstgrenze des Ahndungsteils der Verbandsgeldbuße von zehn Millionen Euro gelte bisher unabhängig von der Verbandsgröße und lasse insbesondere gegenüber großen, multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu. Kleinere und mittelständische Unternehmen würden dadurch benachteiligt.
Der Gesetzentwurf verfolge deshalb das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen.

PDF-Download des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite