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Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität

aus wistra 4/2026

Die Bundesregierung hat am 25.2.2026 einen Aktionsplan unter dem Titel „Zeitenwende der Inneren Sicherheit: Neuausrichtung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität sowie Finanz- und Rauschgiftkriminalität“ beschlossen. Das Papier war gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen, vom Bundesministerium des Innern und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet worden. Mit dem Aktionsplan wollen die drei Ressorts gemeinsam eine „Zeitenwende zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ anstoßen, indem sie die Kriminalitätsbekämpfung vereint und entschlossen angehen. Schwerpunkte liegen auf der Finanzkriminalität (die nicht näher definiert wird, zu der aber jedenfalls Geldwäsche gehören soll) sowie auf der Rauschgiftkriminalität und den damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität. Geplant sind Verbesserungen beim Informationszugriff und Informationsaustausch auf nationaler wie auf EU‑Ebene und die Anwendung neuer Technologien wie automatisierte Datenanalyse und biometrischer Internetabgleich. Auf EU‑Ebene will man sich für eine flächendeckende und konsequente Bekämpfung von Organisierter Kriminalität einsetzen.

Zudem sollen die Regelungen zur Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung weiterentwickelt werden, um möglichst alle Erträge aus schweren Straftaten wirksam einziehen zu können. Dazu gehört auch die „im Koalitionsvertrag verankerte [Einführung einer] Beweislastumkehr insbesondere bei auffälligen Vermögens-Einkommens-Diskrepanzen und Bezügen zur organisierten Kriminalität im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft“. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur Vermögensabschöpfung vereinfacht und gestärkt sowie die Einziehungsmöglichkeiten im Strafverfahren optimiert werden (was auf den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung Bezug nehmen dürfte, dessen Umsetzung auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist). Gleichzeitig will man neue Regelungen für die administrative Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft schaffen. Sicherungsmaßnahmen sowie der Zugriff auf Vermögenswerte bereits im Verwaltungsverfahren sollen erleichtert werden. Zur Einführung einer administrativen Vermögensabschöpfung hat das Bundesministerium der Finanzen inzwischen seinen Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität vorgelegt (s. dazu in einem der nächsten Hefte).

Der 2021 ausgeweitete Geldwäschestraftatbestand soll zeitnah evaluiert und auf dieser Grundlage weiterentwickelt werden. Die Evaluierung soll insbesondere eine Erweiterung des § 261 StGB um sog. ersparte Aufwendungen prüfen, um Steuerhinterziehung, Umwelt- und Artenschutzkriminalität und das Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu erfassen (s. dazu auch den Vorschlag von Brorhilker / El-Ghazi/Jansen / Einbrodt / Hoffmann/Klotz, KriPoZ 2026, 34; Hoffmann/Klotz, wistra 2026, 138 [in diesem Heft]). Weiter sollen StPO-Ermittlungsmaßnahmen zukünftig bei gewerbs- oder bandenmäßig begangener Geldwäsche unabhängig vom Deliktstyp der Vortat zulässig sein (was insbesondere die Telekommunikationsüberwachung gem. § 100a StPO betrifft, die bei Geldwäscheverdacht derzeit nur zulässig ist, wenn es sich bei der Geldwäschevortat ihrerseits um eine Katalogtat nach § 100a Abs. 2 Nr. 1–11 StPO handelt). Zur Bekämpfung des unzulässigen Hawala-Bankings soll eine sondergesetzliche Ermächtigung zur Einziehung von Tatobjekten geschaffen werden.

Finanzermittlungen sollen außerdem statistisch besser erfasst werden. Neue Maßstäbe bei der Aus- und Fortbildung will man mit gezielter nationaler und internationaler Kooperation setzen. Zoll und BKA sollen für die Geldwäschebekämpfung ein gemeinsames Kompetenzzentrum aufbauen. Beim Zoll soll es zukünftig zudem ein Ermittlungszentrum Geldwäsche geben. Zoll und BKA werden mehr Stellen erhalten; auch die technische Ausstattung soll verbessert werden.

Zur besseren Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität will man u.a. ein gemeinsames Analyse- und Auswertezentrum „Rauschgift“ zwischen dem Zollkriminalamt und dem Bundeskriminalamt einrichten. Es soll außerdem eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe „Rauschgift Bund“ aufgebaut werden, die die bestehende Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität bundesweit unterstützen wird. Bei Grundstoffen soll der Handel stärker überwacht und die illegale Produktion eingeschränkt werden. International will man insbesondere mit den Produkt- und Transitländern stärker zusammenarbeiten.


Oberstaatsanwalt beim BGH (Referatsleiter im BMJV) Markus Busch LL.M. (Columbia University), Berlin
Der Text gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

 


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