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Bundestag: Künstliche Intelligenz

aus wistra 4/2026

Im Bundestag wurde gefragt, ob das BZSt zur Überführung von Steuerhinterziehern in den Sozialen Medien künstliche Intelligenz verwendet, und ob die Bundesregierung Informationen darüber hat, ob die Landesfinanzämter dies tun? Das zuständige Ministerium teilt hierzu mit, dass nach dem Grundgesetz für den Steuervollzug und die Verfolgung von Steuerstraftaten die Länder zuständig sind. Die Bundesregierung habe neben den öffentlich verfügbaren Informationen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Steuerverwaltung (beispielsweise: https://finanzen.hessen.de/presse/kuenstliche-intelligenz-in-der-hessischen-steuerverwaltung) keine weitergehenden Informationen, ob die Länder zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung in den Sozialen Medien künstliche Intelligenz einsetzen.

Der Steuerfahndung des BZSt obliege nach § 208a AO lediglich die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (sog. Vorfeldermittlungen) und nur soweit das Bundeszentralamt steuerverwaltend tätig ist. Darüber hinaus habe das BZSt keine eigenen Fahndungsbefugnisse. Es setze dementsprechend keine künstliche Intelligenz zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung in den Sozialen Medien ein (BT‑Drucks. 21/1627).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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