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Schleswig-Holstein: Geldwäscheaufsicht

aus wistra 4/2026

In Schleswig-Holstein ist im Dezember 2025 der „Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht“ für 2023/2024 veröffentlicht worden (Drs. 20/3841). Einleitend wird ausgeführt, dass die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von entscheidender Bedeutung für den Rechtsstaat, die Stabilität des Finanzsystems und den Wirtschaftsstandort Deutschland sei. Geldwäscheprävention sei ein zentrales Element, um finanzielle Integrität und Sicherheit zu gewährleisten. Effektive Präventionsmaßnahmen würden nicht nur kriminelle Aktivitäten verhindern, sondern auch die Wirtschaft schützen und das Vertrauen in die Integrität unseres deutschen Finanzmarkts fördern. Die Financial Action Task Force (FATF) habe in ihrer letzten Deutschlandprüfung 2021/2022 festgestellt, dass Deutschland im Bereich der Geldwäschebekämpfung noch erhebliche Verbesserungsbedarfe habe und deshalb aktuell nur im Mittelfeld liege. Maßgeblicher Kritikpunkt der FATF war die Zersplitterung der Aufsichtsstruktur im Nichtfinanzsektor der Länder.

Wie bereits in den zurückliegenden Berichten dargelegt, wird die Einhaltung der Vorgaben des GwG auf Landesebene u.a. vom Finanzministerium als Aufsichtsbehörde gem. § 50 Nr. 9 GwG überwacht. Hieran anknüpfend werden mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht die weiteren Entwicklungen und Schwerpunktsetzungen der Aufsichtstätigkeit beim Finanzministerium im Berichtszeitraum 2023/2024 sowie die Zusammenarbeit in der Task Force Geldwäschebekämpfung aufgezeigt. Ferner wird auf nationale und internationale Entwicklungen im Bereich der präventiven Geldwäschebekämpfung eingegangen, so die Entwicklungen im Hinblick auf das zwischenzeitlich der Diskontinuität unterfallene Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) sowie die Umsetzung des EU‑Legislativpakets zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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