aus wistra 3/2026
Die Anzahl der Eingänge und unerledigten Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin stellt sich wie folgt dar:
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2023 |
2024 |
1. Halbjahr 2025 |
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Eingänge |
197.314 |
194.402 |
90.359 |
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Bestände |
36.849 |
34.757 |
34.302 |
Die durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) der vor dem AG Tiergarten geführten Strafverfahren (ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft) hat sich entsprechend der nachfolgenden Tabelle entwickelt:
2023: 10,1
2024: 10,5
Q1 2025: 10,8
Q2 2025: 11,5
Die durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) der vor dem LG Berlin I (1. Instanz) geführten Strafverfahren (ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft) hat sich entsprechend der nachfolgenden Tabelle entwickelt:
2023: 21,5
2024: 19,6
Q1 2025: 21,9
Q2 2025: 20,9
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft soll die Verfahrensdauer bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens im Sachgebiet „§ 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)“ (Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer bei besonderer Bedeutung oder hoher Strafe) mit 22,4 Monaten am höchsten sein.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft bereits elektronische Zweitakten nutzen und voraussichtlich ab Oktober 2025 sukzessive auf führende elektronische Akten umstellen werden.
Alle drei Behörden würden zudem testweise KI‑gestützte Tools zur juristischen Recherche einsetzen. Die Bereitstellung digitaler Hilfsmittel zur Aktenstrukturierung – insbesondere in Umfangsverfahren – werde aktuell geprüft. Im Innovationszentrum LegalTech und im Cyber Innovation Hub Justiz werde zudem die Bereitstellung weiterer digitaler Tools zur Sachverhaltsrecherche, strukturierten Datenerhebung, Inhaltserschließung, Textproduktion und Unterstützung bei der Bedienung elektronischer Aktensysteme geprüft. Mit einem Abschluss der Prüfungen sei zum Jahresende 2025 und im Verlauf des Jahres 2026 zu rechnen (Drs. 19/23803).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
